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Das Betreten von Gebäuden der Landkreisverwaltung ist dann nur noch nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Nachweises der Genesung oder eines aktuellen Corona-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststelle vorgenommen worden sein. Die Empfangsbereiche der Kreishäuser sind angehalten, die Besucher:innen zu kontrollieren. Besucher:innen der Außenstellen sowie der Standorte ohne Empfangsbereiche müssen die entsprechenden Nachweise vor Ort vorlegen. An den Eingangsbereichen der Kreishäuser und Außenstellen werden Hinweisplakate ausgehängt.