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 Ehrenamtlichen den Rücken frei halten

Niedersachsen. Kommission setzt sich dafür ein, den Rahmenvertrag des Landes mit den VGH-Versicherungen zu erweitern.

Damit Ehrenamtliche im Falle eines Unfalls oder Vermögensschadens nicht allein dastehen, hat das Land Niedersachsen seit 2003 einen Rahmenvertrag mit den VGH-Versicherungen, über den ehrenamtlich Tätige im Falle des Falls einen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Darauf weist Jörn Schepelmann, Obmann der CDU-Fraktion innerhalb der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ hin.
Die Kommission habe nun festgestellt, dass es dabei noch Verbesserungspotenzial gibt. „Wer sich im Sinne des Allgemeinwohles engagiert, der muss sich sicher sein können, dass ihm beziehungsweise ihr vom Land im Ernstfall auch der Rücken frei gehalten wird. Deshalb setzen wir uns in der Kommission dafür ein, den Rahmenvertrag des Landes um eine Vermögenshaftpflicht für Vereinsvorstände und Personen in einem öffentlichen Ehrenamt, eine Versicherung für Schäden am privaten PKW, welche im Zuge der Tätigkeit entstanden sind, eine Rechtschutzversicherung sowie eine Veranstalterhaftpflicht zu erweitern,“ so Schepelmann. So sollen etwaige Risiken und Unsicherheiten für ehrenamtlich Tätige auf ein Minimum reduziert werden.
Neben diesem unmittelbaren Mehrwert für die Engagierten selbst ergäben sich aus einer Erweiterung des Rahmenvertrages auch weitere, dem Ehrenamt als Ganzes zugutekommende Vorteile. So würde eine Vermögenshaftpflichtversicherung für Vorstände Sicherheit schaffen und dafür sorgen, dass sich diejenigen, die als Vorstandsmitglieder den Laden am Laufen halten, auch tatsächlich auf ihre Tätigkeit konzentrieren können und sich nicht permanent mit Nebensächlichkeiten befassen müssen, so Schepelmann.


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