Fremdwerbung im Ortsbild
Die gemeinsam vom Forum BauKulturLand zwischen Elbe und Weser und der Gemeinde Steinkirchen organisierte Veranstaltung, zu der unterschiedliche Referent:innen eingeladen waren und die Aufschluss über Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Steuerung aufzeigen sollte, war bis auf den letzten Platz belegt. Aus dem Bremervörder Stadtrat waren Fridtjof Schröter (parteilos; CDU-Fraktion) und Bianca Grieschow-Pülsch (CDU) vor Ort. Auch Ex-Stadtratsmitglied Rolf Hüchting (Bündnis 90 / Die Grünen) nahm an der lebhaften Diskussion teil.
Werbung im Ort, an und vor Gebäuden, auf privaten und öffentlichen Grundstücken sei für Gewerbetreibende von besonderer Bedeutung, denn sie können hiermit auf ihre Leistungen hinweisen, so Tabery. Es gebe jedoch auch sogenannte Fremdwerbungen, die Produkte oder sonstige Inhalte darstellen, welche mit dem jeweiligen Werbeort nichts zu tun hätten. Sowohl Eigen- als auch Fremdwerbung könne das Erscheinungsbild einer Fassade, eines Gebäudes, ganzer Straßenzüge oder Plätze maßgeblich beeinflussen und auch beeinträchtigen. Maßgebend hierfür seien Material, Schrift, Bilder, Licht, Größe, Farbe, Anzahl und Inhalt von Werbemaßnahmen. In letzter Zeit finde man leider immer häufiger Werbung, die in ihrer Wirkung als unpassend, aufdringlich, plump, überdimensioniert und unabgestimmt auf die Fassaden oder das Ortsbild, störend, abstoßend oder gar sexistisch anmute. Hierdurch präge sie einen Ort negativ.
Möglichkeiten der Steuerung
Lothar Tabery zeigte unterschiedliche Werbemaßnahmen in verschiedenen Orten auf öffentlichen und privaten Flächen (z.B. Gerichtsherrenbrücke in Bremervörde), die Fassaden oder Straßenränder negativ prägen und die von den betroffenen Kommunen nicht verhindert wurden bzw. nicht verhindert werden konnten. Tabery stellte die Frage nach der kommunalen Steuerungsmöglichkeit auf diesem Sektor.
Der Stader Stadtbaurat, Lars Kolk, ging in einem äußerst aufschlussreichen Referat genau hierauf ein und erläuterte Maßnahmen, welche Kommunen ergreifen können und die auch einer juristischen Überprüfung durch ein Gericht standhalten: z.B. ein Gestaltungs- und Werbesatzungskonzept. Dabei müsse allerdings beachtet werden, dass bisher rechtmäßig errichtete Werbeanlagen Bestandsschutz haben.
Zuvor hatte Iris Petersen, Niederlassungsleiterin in Schleswig-Holstein bei Ströer Deutsche Städte Medien, den Standpunkt der Werbebranche verdeutlicht. Dieser sei natürlich von einem starken Interesse an weiteren Werbemaßnahmen geprägt. Es sei aber auch bei einigen – vor allem größeren – Firmen der Werbebranche in gewissem Maße ein Umdenken spürbar. Geordnete und / oder mehrere konzentriert zusammengestellte, auf abgestimmt gestalteten Werbeflächen und an besonders ausgewählten Orten aufgestellte Werbeträger könnten demnach dazu beitragen, das visuelle Chaos unkontrollierter Werbung im Ortsbild zu verringern.