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Impfung von Kindern im Impfzentrum

Landkreis Rotenburg (eb). Im Impfzentrum werden grundsätzlich keine Kinder unter zwölf Jahren und keine Jugendlichen oder Kinder ohne Indikation geimpft.

Bild: Adobe Stock: klavdiyav

Der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer wurde von der Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diesen Impfstoff aber nur für Kinder und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen oder wenn sie regelmäßig Kontakt zu Menschen mit schweren Vorerkrankungen haben, die selber nicht geimpft werden können. Das Impfzentrum habe sich dazu entschlossen, der STIKO-Empfehlung zu folgen und nur Kinder und Jugendliche mit entsprechenden Erkrankungen zu impfen, heißt es in einer Mitteilung.
 
Keine ausführliche Beratung im Impfzentrum möglich
 
Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren ohne Vorerkrankungen werde laut STIKO derzeit nicht allgemein empfohlen, sei aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz möglich. Eine solche Beratung erfordere im Einzelfall viel Zeit, jedoch sei das Impfzentrum dazu angehalten, in kurzer Zeit viele Personen zu impfen. Somit sei ein ausführliches Arztgespräch nicht möglich.
Wer sein Kind ohne Indikation impfen möchte, solle sich an seine/n Haus- oder Kinderarzt/ärztin für ein ausführliches Aufklärungsgespräch wenden. Im Impfzentrum werden grundsätzlich keine Kinder unter zwölf Jahren und keine Jugendlichen oder Kinder ohne Indikation geimpft.
 
Geimpft wird, wer folgende Erkrankungen hat:
 
• Adipositas (BMI>30kg/m2)
• angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
• schwere Zyanose (Ruhe-Sättigung <80%)
• schwere Herzinsuffizienz
• schwere pulmonale Hypertonie
• chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der
• Lungenfunktion
• chronische Niereninsuffizienz
• chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
• maligne Tumorerkrankungen
• Trisomie 21
• syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer Vorerkrankung muss auf dem Anamnesebogen die Vorerkrankung angegeben werden. Der Bogen sowie die Einverständniserklärung sind von allen Sorgeberechtigten des Kindes zu unterschreiben. Bei der Kontaktpersonen-Regelung sind der Name und die Adresse der Kontaktperson ebenfalls anzugeben und von dieser unterschreiben zu lassen. Eine Sorgeberechtigte Person muss zudem unabhängig vom Alter des/der Minderjährigen bei der Impfung anwesend sein.


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