

Die neue Corona Verordnung sieht vor, dass nur getesteten und geimpften Personen ab einer Inzidenz von 50 das Ladenlokal ab 200 qm geöffnet werden kann. Mit Einführung der Verordnung sei das Umsatzniveau von „Click und Meet“ um ein Drittel gesunken, klagt Janine Kammann vom Modehaus Kammann in Osterholz-Scharmbeck.
Die Menschen - egal ob alt oder jung, geimpft oder nicht geimpft - verstünden nicht, warum Teile des Einzelhandels massiv benachteiligt würden. Diese Rückmeldung bekäme sie immer wieder von vielen Kund:innen.
„Wir möchten alle unsere Kunden gleich behandeln und dürfen das nun nur noch eingeschränkt. Niedersachen forciert damit nachhaltig das Insolvenzrisiko von mittelständischen Unternehmen, die an diese Verordnung gebunden sind und einen weiteren Anstieg der Arbeitslosenzahlen“, sagt Janine Kammann.
Die Kunden würden in andere Bundesländer - zum Beispiel nach Bremen oder Schleswig-Holstein abwandern, weil dort andere Regeln gelten würden. Eine Gleichbehandlung des stationären Einzelhandels finde somit leider nicht statt.
Ähnlich sieht das auch Anne Steffens-Springer vom Schuhhaus Steffens, die neun Filialen in vier Landkreisen hat. Insbesondere in ländlichen Regionen sei es problematisch, dass nur getestete Menschen ins Geschäft kommen könnten. Ihre Idee, einen Teil des Geschäfts in Lamstedt abzusperren, sodass die Gesamtquadratmeterzahl unter 200 liege, habe das zuständige Ordnungsamt leider nicht geduldet, so Steffens-Springer.
Beide Unternehmerinnen fordern eine planbare Perspektive sowie den Ausgleich von unverschuldeten Verlusten. Der Ministerpräsident müsse schnellstens die Verordnung dahin korrigieren, dass niedersächsische Unternehmen nicht den Nachweis von Test oder Impfung von ihren Kunden einfordern müssen und zumindest mit “Click und Meet„ weiter arbeiten können, so Janine Kammann.