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Allgemeinverfügungen

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis Rotenburg hat eine neue Allgemeinverfügung zum Tragen von Masken erlassen. Außerdem werden wahrscheinlich ab Montag, 31. Mai, Änderungen für den Einzelhandel, Schulen und Kitas in Kraft treten.

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis Rotenburg hat eine neue Allgemeinverfügung zum Tragen von Masken erlassen. Außerdem werden wahrscheinlich ab Montag, 31. Mai, Änderungen für den Einzelhandel, Schulen und Kitas in Kraft treten.

Die vom Landkreis erlassene Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen und auf Aussichtstürmen und -plattformen wird zum 28. Mai aufgehoben.
Weiterhin muss aber in den von der Niedersächsischen Corona-Verordnung definierten Bereichen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch das Einhalten der bekannten Abstands- und Hygieneregeln ist weiterhin notwendig, denn die Ansteckungsgefahr besteht weiterhin und noch immer ist ein großer Teil der Bevölkerung gar nicht oder nicht vollständig geimpft.
Weitere Änderungen wahrscheinlich ab Montag
Es ist wahrscheinlich, dass am Samstag zwei weitere Allgemeinverfügungen erlassen werden, in denen festgestellt wird, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50 liegt und damit laut Niedersächsischer Corona-Verordnung ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 31. Mai, Änderungen in Kraft treten.
Das Land bereitet zurzeit eine neue Corona-Verordnung vor, die ab Samstag gelten soll. Nimmt man die bisherige Verordnung und die Ankündigungen von Minister Grant Hendrik Tonne für Schulen und Kitas als Grundlage, würde - falls die neue Verordnung nicht davon abweicht - ab Montag die Testpflicht im Einzelhandel entfallen.
In den Schulen fände wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke („Szenario A“) statt. In den Kindertageseinrichtungen würde ein Regelbetrieb unter der Beachtung von Hygieneanforderungen durchgeführt werden können („Kita-Szenario A“).
„Wir informieren am Samstag auf unserer Internet- und facebookseite über den aktuellen Stand der Dinge und geben die Informationen auch an die Presse“, so Landrat Hermann Luttmann.
Die Allgemeinverfügungen finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/vorschriftencorona


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