Neue Zuständigkeit
Landkreis Rotenburg. In der Vergangenheit war das Jobcenter alleine für das Thema berufliche Weiterbildung für Bürgergeldempfänger:innen zuständig. Seit dem 1. Januar arbeiten das Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit (BA) enger zusammen. Das Jobcenter bleibt nach wie vor dafür verantwortlich, den Weiterbildungsbedarf der Kunden zu identifizieren. Bei festgestelltem Bedarf wird dann die Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit des Kunden durch das Jobcenter geprüft.
Nach dieser vorbereitenden Prüfung wird der Vorgang für die berufliche Weiterbildung an die BA übergeben. Dort wird zunächst eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsberatung durchgeführt. Auch die abschließende Entscheidung und, bei positiver Bewilligung, die Finanzierung der Weiterbildung liegen seit Januar in der Verantwortung der BA.
Das Jobcenter betreut seine Kunden weiterhin während einer Maßnahme und bleibt für deren Integration in den Arbeitsmarkt verantwortlich.
Was ändert sich für die Kunden?
Für die Kunden des Jobcenters bedeutet der neue Prozess, dass sie zusätzlich vor dem Start einer beruflichen Weiterbildung mindestens ein Beratungsgespräch mit einer vermittelnden Person der BA führen müssen. Das Gespräch kann auch online stattfinden. Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide zur Maßnahme werden von der BA ausgestellt und auch die Zahlung der Weiterbildung erfolgt ausschließlich durch die BA.
Bei Problemen oder weiteren Fragen können die Kunden weiterhin ihre Ansprechpartner:innen im Jobcenter kontaktieren.