Mareike Kerouche

Zurzeit untersagt - Kanufahrten auf Oste und Wümme

Landkreis (eb). Wasserwandern, wie die Fahrt zum Beispiel mit Kanus auch genannt wird, erfreut sich großer Beliebtheit bei Ausflüglern. Aufgrund der Trockenheit ist ein Befahren von Oste und Wümme zurzeit auf der gesamten Länge untersagt. Leider werden diese und andere geltende Regelungen zum Schutz der Flüsse nicht immer eingehalten. Der Landkreis gibt daher Hinweise, was beim Befahren von naturnahen Gewässern zu berücksichtigen ist.

Um Tourismus und Naturschutz miteinander in Einklang zu bringen, wurde im Jahre 2013 erstmalig die „Verordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern“, die sogenannte „Kanuverordnung“ erlassen. Am 15. Juni 2015 trat die derzeit gültige Fassung in Kraft.
Privatpersonen, die eigene Boote benutzen wollen, müssen seitdem verschiedene Vorgaben beachten. Einzelheiten können unter dem Suchbegriff „Wasserwandern“ auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden. Unter anderem kann dort auch ein Anmeldeformular heruntergeladen werden, weil sämtliche Boote vor dem erstmaligen Fahrtantritt zu registrieren sind.
Nach der Registrierung dürfen Paddler die Oste ab der Einstiegsstelle „Heeslingen“ und die Wümme ab der Einstiegsstelle „Lauenbrück, Schmiedeberg“ flussabwärts befahren. Voraussetzung ist, dass das zu benutzende Boot maximal 6 Meter lang und dessen Name gut lesbar beidseitig daran angebracht ist. Das Befahren der Oberläufe sowie Nebengewässer ist nur unter Einhaltung diverser weiterer Vorgaben möglich.
Die Verordnung setzt in Paragraph 3 Absatz 1 Mindestwasserstände fest, die vor Fahrtantritt zwingend überprüft werden müssen. Zu ermitteln sind sie jeweils 24 Stunden vor dem Fahrtantritt für die Oste am „Pegel Rockstedt“ und für die Wümme am „Pegel Hellwege“. Die Pegel sind amtlich eingemessen und werden vom NLWKN betrieben. Sie können sowohl über die Links https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Pegel/Binnenpegel/Name/Rockstedt und https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Pegel/Binnenpegel/Name/Hellwege als auch über die App „Pegel-Online“ geprüft werden. Maßgeblich ist auf den Abbildungen jeweils die linke Achse der Grafik. Die Wasserstände beziehen sich auf die Höhe des jeweiligen Pegels über Normalnull.
So muss der Pegel an der Oste mindestens 660 Zentimeter und an der Wümme mindestens 40 Zentimeter aufweisen, damit jeweils ein ausreichender Wasserstand gegeben ist. Diese Vorgaben sind notwendig, um zu verhindern, dass Boote auf Grund laufen und die Paddel in der Bewegung versehentlich in die Sohle eindringen. Die Gewässersohle bietet einen wichtigen Lebensraum für verschiedene Kleinstlebewesen sowie den Laich von Fischen und die Larven von Neunaugen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass die Einhaltung des Befahrungsverbotes und der Verordnung verstärkt kontrolliert wird. Verstöße können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.


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