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Schutz der natürlichen Kinderstube

Landkreis. Damit der Nachwuchs in der Natur ungestört aufwachsen kann, gibt der NABU Verhaltensregeln für den Ausflug ins Grüne an die Hand.

Mit den länger werdenden Tagen, den bunten Frühblühern und singenden Vögeln, zieht es immer mehr Menschen wieder nach draußen in die Natur. Damit die Ausflüge und Spaziergänge durch Wald und Flur nicht zu einer Belastung für Natur und Tierwelt werden, müssen dabei einige Grundregeln beachtet werden. Der NABU Niedersachsen appelliert daher an alle Outdoor-Fans, die Natur zu achten und sich rücksichtsvoll zu verhalten. Dazu zählt unter anderem, dass vorgegebene Wege nicht verlassen und Betretungsverbote eingehalten werden, dass keine Tiere gestört werden oder deren Lebensraum beschädigt wird und vor allen Dingen, dass kein Müll hinterlassen wird.

 

Die Regeln

 

Mit der anstehenden Brut- Setz- und Aufzuchtzeit, welche offiziell vom 1. April bis zum 15. Juli andauert, gilt diese Rücksichtnahme umso mehr. Denn in dieser Zeit wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Manche Tierarten, wie beispielsweise Hase oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere zu der Zeit tragend und dementsprechend in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit und dürfen nicht gestört werden.

Aufgrund des Klimawandels und der damit zusammenhängenden früher beginnenden Vegetationsperiode, beginnt auch die Brut- und Setzzeit häufig schon deutlich vor dem offiziellen Start im April. Der NABU Niedersachsen appelliert daher, bereits ab jetzt die folgenden Verhaltensregeln einzuhalten:

• Hunde an der Leine: Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung wahrgenommen und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden. In Niedersachsen gilt während der Brut- Setz- und Aufzuchtzeit daher in der freien Landschaft eine Leinenpflicht für Hunde. Auch das Aufsammeln der Hinterlassenschaften und die Entsorgung der Tüte im Mülleimer sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

• Nicht vom Weg abkommen: Wer im Offenland auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot, dort sollte man unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch für Flüsse und Seen.

• Abstand halten: Ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten müssen unbedingt beachtet werden. Sie markieren Bereiche, in denen sich sensible Arten zurückziehen. Das gilt auch für Flüsse und Seen.

• Rücksichtsvoll verhalten: Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf andere Naturfreunde. Damit der Ausflug in die Natur für Jogger, Radfahrer, Familien mit Kindern und Spaziergänger gleichermaßen zum schönen Erlebnis wird, sollten alle einander mit Rücksicht begegnen. Bitte parken Sie auch nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen.

• Leise statt laut: Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere. Diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.

• Müll mitnehmen: Abfall ist nicht immer zu vermeiden, ob Plastik oder Bananenschalen. In der Natur hat er aber mit Sicherheit nichts zu suchen! Bitte unbedingt wieder mit nach Hause nehmen oder in den nächsten öffentlichen Mülleimer werfen.

• Nicht zündeln: Rauchen, Grillen und offenes Feuer werden schnell zu einer großen Gefahr. Viele unterschätzen auch den Schaden, den achtlos auf den Boden geworfene Zigarettenstummel anrichten. Diese enthalten Plastik und verschiedene Schadstoffe, die auf diese Weise in unsere Natur gelangen und sich dort anreichern.


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