Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Im Dezember des vergangenen Jahres hatten Bundestag und Bundesrat eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Im Infektionsschutzgesetz ist nunmehr festgelegt, dass Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Berufen ihren Arbeitgebern entweder einen Nachweis über eine vollständige Corona Impfung oder einen gültigen Corona Genesenennachweis vorlegen müssen. Eine Ausnahme besteht nur für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hierfür bedarf es eines ärztlichen Attests. Stichtag für die Vorlage dieser Nachweise beim Arbeitgeber ist der 15. März 2022.
Nur wenn bis zu diesem Datum kein Nachweis vorgelegt wird, hat der Arbeitgeber die Pflicht, das zuständige Gesundheitsamt entsprechend zu informieren. Die Meldung muss unverzüglich ab dem 16. März auf digitalem Weg an das Gesundheitsamt erfolgen. Dazu wird am 16. März ein Online-Meldeportal freigeschaltet. Die Meldung kann ausschließlich über dieses Meldeportal erfolgen. Der entsprechende Link wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Das Gesundheitsamt wird die betroffenen Beschäftigten dann seinerseits auffordern, einen Corona Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen.
Impfung mit Novavax
Kommen Beschäftigte dieser Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, wird die Anordnung eines Beschäftigungsverbotes für jeden Einzelfall geprüft. An dem Verfahren werden sowohl der Beschäftigte als auch der jeweilige Arbeitgeber beteiligt.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass jeder Arbeitgeber die Impf- und Genesenennachweise seiner Beschäftigten grundsätzlich intern dokumentieren muss. An das Gesundheitsamt gemeldet werden dagegen ausschließlich die Beschäftigten, die keinen Nachweis vorlegen oder an deren Angaben Zweifel bestehen.
Um ein mögliches Beschäftigungsverbot zu vermeiden, bietet der Landkreis Osterholz nach wie vor zentral in der Impfstation in Osterholz-Scharmbeck Termine für Impfungen an. Auch ohne Termin ist dort während der Öffnungszeiten jederzeit eine Impfung möglich.
Ab Sonntag steht Impfinteressierten in der Impfstation auch der Novavax Impfstoff zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es unter landkreis-osterholz.de oder unter zusammengegencorona.de. Hier finden sich unter anderem Antworten auf die Frage, für welche Einrichtungen und für welche Beschäftigten die Impfpflicht gilt.