Meilenstein für Feuerwehren
Niedersachsen. Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch, 6. November, ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. Ziel der Novelle ist es, die Rahmenbedingungen für die Feuerwehren im Land zu optimieren und deren Zukunftsfähigkeit zu sichern.
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärte, die Gesetzesänderung umfasse unter anderem die Beschaffung neuer Fahrzeuge, die Stärkung der Aus- und Fortbildung sowie die Bereitstellung von Mitteln für die Freistellungsansprüche von Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren. Dies stelle einen „echten Meilenstein“ für die Feuerwehren dar.
Die Strukturkommission „Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft des Brandschutzes“ hatte empfohlen, die Ausstattung insbesondere der Kreisfeuerwehrbereitschaften zu verbessern, um den zunehmenden überörtlichen Einsatzlagen gerecht zu werden. Insgesamt werden durch die Gesetzesnovelle jährlich 8,8 Millionen Euro zusätzlich für den Brandschutz bereitgestellt.
Ein weiterer Aspekt der Gesetzesänderung ist die zentrale Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz, die den Gemeinden bei ihren Brandschutzaufgaben zur Verfügung stehen sollen. Dadurch sollen günstigere Einkaufsbedingungen im Vergleich zur Eigenbeschaffung erzielt werden.
Zudem wird das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren gestärkt, indem Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren bei der Teilnahme an Freizeitmaßnahmen ein Freistellungsanspruch gewährt wird. Ferner soll die Digitalisierung der Aus- und Fortbildung durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz vorangetrieben werden.
Mit der verpflichtenden Feuerwehrbedarfsplanung wird das Land zudem eine Grundlage schaffen, um zentrale Landeseinheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung zu organisieren.