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Umbau der Landwirtschaft

Das Land hat eine Fördermaßnahme zur Diversifizierung in der Landwirtschaft gestartet. Es stehen 6,5 Millionen Euro für Betriebe zur Verfügung, die ihre Tierhaltung reduzieren wollen.

Niedersachsen. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Niedersachsen hat eine neue Fördermaßnahme im Rahmen des Zukunftsprogramms Diversifizierung vorgestellt. Diese richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Tierhaltung reduzieren und in neue Einkommensalternativen investieren möchten. Anträge können bis zum 2. Dezember eingereicht werden, jährlich stehen dafür 6,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Fördermittel sind für Betriebe gedacht, die ihren Tierbestand vollständig oder teilweise abbauen und dabei neue wirtschaftliche Perspektiven erschließen möchten. Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem Investitionen in mobile Obstmostereien, mobile Käsereien sowie Landtourismus und Hofcafés. Die Maßnahme reagiert auf den Rückgang der Tierbestände, insbesondere in der Schweinehaltung. Unternehmen, die in den vergangenen 15 Monaten vor dem Antragsstichtag ihren Tierbestand reduziert haben, können ebenfalls Anträge stellen.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betont, dass das Diversifizierungsprogramm den Betrieben helfen soll, sich krisenfest aufzustellen und ihre Einkommensquellen zu erweitern. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen in Niedersachsen, die mindestens 30 Großvieheinheiten abbauen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, wobei die Zuschüsse zwischen 5.000 und 300.000 Euro liegen.

Die Fördermaßnahme Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung ist ein Baustein des Zukunftsprogramms Diversifizierung, das dazu dient, landwirtschaftliche Betriebe vor dem Hintergrund der Transformation, beziehungsweise des Strukturwandels, bei der Erschließung neuer Einkommensquellen zu unterstützen

Für weitere Informationen stehen die Antragsunterlagen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung. Auskunft erteilt die zentrale Bewilligungsstelle der Ernährungswirtschaft unter helmut.maasberg@lwk-niedersachsen.de.


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