75 Jahre Grundgesetz

red 276

10 Fakten zur deutschen Verfassung.

Nach ihm wurde nicht nur eine Kaserne in Garlstedt benannt: Militärgouverneur Lucius D. Clay gab dem parlamentarischem Rat enge Vorgaben für die Ausarbeitung des Grundgesetzes.

Nach ihm wurde nicht nur eine Kaserne in Garlstedt benannt: Militärgouverneur Lucius D. Clay gab dem parlamentarischem Rat enge Vorgaben für die Ausarbeitung des Grundgesetzes.

Bild: Wiki commons

Vor 75 Jahren hat der sogenannte Parlamentarische Rat die heutige Verfassung Deutschlands verkündet - das Grundgesetz. Es regelt, wie der Name schon andeutet, wichtige Grundsätze des Staates. Aber was gibt es sonst noch darüber zu wissen? Hier sind zehn Fakten zum Grundgesetz, die weniger bekannt sind:

1. Die Verfassung der Bundesrepublik trägt den ein Provisorium andeutenden Namen „Grundgesetz“ und nicht Verfassung, weil die BRD als westdeutscher Teilstaat gegründet wurde und man den Zustand der Teilung als vorübergehend betonen wollte.

2. Das Grundgesetz steht über allen deutschen Gesetzen, welche mit ihm übereinstimmen müssen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur möglich, wenn zwei Drittel des Bundestages sowie zwei Drittel des Bundesrates zustimmen. Nicht geändert werden können Artikel 1, der die Menschenwürde garantiert, und der Artikel 20, der Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat beschreibt.

3. Das Grundgesetz beinhaltet über 200 Artikel. keine Paragrafen wie bei deutschen Gesetzen üblich. Der letzte Artikel trägt allerdings nur die Nummer 146.Das rührt daher, dass seit 1949 neue Artikel eingefügt wurden. Diese erhalten Buchstabenzusätze, wie 20a. Artikel 115 reicht zum Beispiel bis zum Buchstaben L. Es gibt aber auch Artikel, die aufgehoben (Artikel 49), weggefallen (Artikel 75) oder außer Kraft getreten (Artikel 143h) sind.

4. Der erste Artikel des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das gilt für jeden im Geltungsbereich des Grundgesetzes, ob deutscher Bürger oder einer anderen Nation und bindet alle staatlichen Organe, wie die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht.

5. Am häufigsten geändert wurde bisher Artikel 74: ganze zehnmal. Der Artikel beschreibt die Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung. Damit ist der Vorrang der Gesetze des Bundes gegenüber den Gesetzen der Länder gemeint.

6. Eine wichtige Änderung des Grundgesetzes wurde 1994 im Artikel 3 vorgenommen. Der Gleichberechtigungsartikel wurde um einen dritten Absatz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

7. Das Grundgesetz hatte 61 Väter und vier Mütter. Elisabeth Selbert erkämpfte mit einer erfolgreichen Werbekampagne gegen den Widerstand der anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rats den Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (Artikel 3)

8. Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 durch den Präsidenten Konrad Adenauer und die Vizepräsidenten Adolph Schönfelder (SPD) sowie Hermann Schäfer (FDP) des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.

9. Die Prinzipien der deutschen Verfassung sind nach 1949 weltweit übernommen worden – von Spanien bis Südkorea. Das Grundgesetz beschreibt eine rechtsstaatliche Demokratie, die diese Länder als Vorbild genutzt haben.

10. Am 12. Mai 1949 genehmigten die Militärgouverneure Lucius D. Clay (USA), Sir Brian H. Robertson (GB) und Pierre Koenig (Frankreich) das Grundgesetz im IG-Farbenhaus.?IHre Vorgaben für das Grundgesetz spielten eine entscheidende Rolle bei der Errichtung eines freiheitlichen, demokratischen und sozialen Bundesstaates.