Haufenjagd per Genprobe
Landkreis. Es klingt nach einem verspäteten Drehbuch von Loriot, ist aber ein gemeinsames Pilotprojekt der Landräte Marco Prietz (Rotenburg) und Bernd Lütjen (Osterholz): Wer seinen Hund künftig beim Ordnungsamt anmeldet, gibt nicht nur Name, Adresse und Rasse an – sondern auch eine DNA-Probe des Vierbeiners.
Grund ist ein Problem, das nach Aussage von Prietz „überhand genommen“ hat: Hundekot auf Gehwegen, Wiesen und Spielplätzen. „So etwas kennt man aus Städten mit hoher Punkerdichte“, so Prietz, „aber hier scheint der durchschnittliche Mitbürger seine Duftmarke setzen zu wollen.“
Landrat Lütjen ergänzt: „Wir haben es mit einem neuen Phänomen zu tun. Es ist nicht mehr nur Nachlässigkeit – es ist ein Statement. Und dem begegnen wir jetzt mit Wissenschaft und Bußgeldkatalog.“
Hundekot als „Graffiti des Spießers“
Begleitet wird das Modellprojekt von einer Forschungsgruppe der Universität Verden. Der dortige Stadtsoziologe Prof. Dr. Eckhart Brams erklärt das Phänomen mit den Worten: „Der Hundehaufen ist das neue Graffiti des Spießers. Wer früher seine Individualität durch Gartenzäune oder Autolack ausdrückte, tut es heute über seinen Labrador.“ Unterstützung erhält Brams von der Sozialpsychologin Dr. Ilona Marek, die urbane Verhaltensmuster untersucht. Ihrer Einschätzung nach spiegelt der liegen gelassene Hundehaufen eine tiefere gesellschaftliche Tendenz: „Es ist ein ohnmächtiges Aufbäumen gegen die eigene Ohnmacht – das Gefühl, wenigstens andere in die Scheiße reiten zu können.“
Bußgeld von exakt 104,25 Euro
Ab dem 1. Mai soll die neue Regel greifen. Hunden wird bei der Vergabe der Hundemarke eine DNA-Probe entnommen, die in einer zentralen Datenbank gespeichert wird. Wird im öffentlichen Raum ein Haufen entdeckt, entnimmt das Ordnungsamt eine genetische Spur und gleicht diese mit der Datenbank ab. Die Kontrollen sollen im Rahmen der ohnehin stattfindenden Parkraumüberwachung erfolgen. Ein Ordnungsbeamter, der namentlich nicht genannt werden möchte, bringt es auf den Punkt: „Wer Scheiße baut, wird bestraft. So einfach ist das.“
Das Bußgeld beträgt exakt 104,25 Euro – „eine Summe, die wirkt“, wie Landrat Lütjen betont.
Ob das Projekt Schule machen wird, bleibt abzuwarten. In ersten Reaktionen zeigen sich manche Hundebesitzer „irritiert, aber auch beeindruckt“. Andere wittern bereits eine „DNA-Diktatur auf dem Bürgersteig“. Die Landräte bleiben gelassen. „Wer aufräumt, muss mit gutem Beispiel vorangehen“, so Prietz. „Und das beginnt manchmal mit einem Schippchen.“