Windkraft-Ziel wird erreicht

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Der Landkreis plant, neue Gebiete für Windenergie auszuweisen. Die Pläne wurden nun einigen Ratsmitgliedern der Stadt Osterholz-Scharmbeck vorgestellt.
Die Anzahl an Windrädern im Landkreis wird deutlich steigen.

Die Anzahl an Windrädern im Landkreis wird deutlich steigen.

Bild: Akl

Osterholz-Scharmbeck. Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung im Rathaus von Osterholz-Scharmbeck stellten Kreisdezernent Dominik Vinbruck und die Leiterin des Planungs- und Naturschutzamtes beim Landkreis, Friederike Piechotta, die aktuellen Entwürfe für den Windkraft-Ausbau vor. Seit Februar 2023 besteht ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) an Land mit dem Ziel eine nachhaltige und treibhausneutrale Stromversorgung zu forcieren. Für den Landkreis Osterholz gilt ein gesetzlich vorgegebenes Teilflächenziel von 1,18 Prozent der Freifläche für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung. In der derzeitigen Planung wird mit 1,93 Prozent der Landkreisfläche das Ziel erreicht.

Lob und Kritik

Neben viel Lob für die Arbeit der Planer, wurde auch Kritik an einzelnen Standorten, die sich im Stadtgebiet von Osterholz-Scharmbeck befinden, geäußert. So hält Marie Jordan (CDU) die 512 Hektar große Potenzialfläche 4 „Schmidts Kiefern“ für ungeeignet. Sie sieht in dem Waldstück ein hochwertiges Naherholungsgebiet und fürchtet weiträumige Rodungsarbeiten. Dominik Vinbruck verweist darauf, dass seit 2023 Windenergiegebiete in Landschaftsschutzgebieten und Wäldern ausgewiesen werden dürfen. Ein bestehender Windpark in der Umgebung, die Nähe zur Autobahn 27 und ein vorhandenes militärisches Wegenetz machten eine Installation von Windrädern vertretbar. Der Ortsvorsteher von Heilshorn, Holger Heier, sieht die Planungen ebenfalls äußerst kritisch und glaubt, dass die Belastungsgrenze für den Ortsteil schon heute durch die vorhandenen Windanlagen im Bereich „Lange Heide“ und die Militäreinrichtungen in der Nachbarschaft erreicht seien.

Weiteres Vorgehen

Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen hat bereits Anfang August begonnen und endet am 15. November. Bis zum 29. November können dann noch Stellungnahmen eingereicht werden. Insgesamt 164 Stellen von Trägern öffentlicher Belange oder sonstiger Stellen haben ebenfalls in diesem Zeitraum die Möglichkeit ihre Anliegen einzubringen. Nach den Herbstferien sollen öffentliche Veranstaltungen Bürgerinnen und Bürger über die weiteren schritte informieren. Mehr zum Thema gibt es auf der Webseite www.landkreis-osterholz.de/teilprogramm-windenergie.