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Bever - Überschwemmungsgebiet

Landkreis (eb). Aktuell bereitet der Landkreis das Verordnungsverfahren für das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet an der Bever auf Landkreisgebiet vor. Zurzeit werden die Träger öffentlicher Belange befragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit startet am 5. Februar.
 

In den Verordnungskarten wird das dargestellt, was sich bei entsprechenden Wasserständen in der Natur von selber einstellt, ein Gebiet wird bei Hochwasser überschwemmt. Warum wird ein Überschwemmungsgebiet also amtlich festgesetzt? Das hat den Vorteil, dass im Vorfeld die Schäden minimiert werden können, zum Beispiel durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel die Ausweisung neuer Baugebiete, sind von vornherein verboten. Geregelt wird das im Wasserhaushaltsgesetz, zuständig hierfür ist der Landkreis als untere Wasserbehörde.
Das festzusetzende Überschwemmungsgebiet Bever befindet sich im Gebiet der Stadt Bremervörde. Es erstreckt sich vom Stau in Plönjeshausen bis zur Einmündung in die Oste südlich von Bremervörde. In diesem Bereich verläuft die Bever auf einer Länge von rund 8,2 km. Nach Abschluss der Berechnungen wurde das Überschwemmungsgebiet vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) am 18. April 2012 vorläufig gesichert.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit startet am 5. Februar. Bis zum 4. März können die Arbeitskarten und Verordnungsentwürfe bei der Stadt Bremervörde sowie in den Kreishäusern des Landkreises in Rotenburg (Wümme) und Bremervörde eingesehen werden. Die Dokumente und weitere Informationen zur Bemessung der Gebietsgrenzen sind auch unter www.lk-row.de/ueberschwemmungsgebiete zu finden. Schriftliche Einwendungen können bis zu zwei Wochen nach Fristende eingereicht werden, im Anschluss findet ein Erörterungstermin statt. Die Verordnung wird abschließend von den politischen Gremien im Landkreis beraten und beschlossen.


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