Geflüchteten mit Anträgen helfen
Nach dem Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden ukrainische Kriegsflüchtlinge ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II (bzw. SGB XII) erhalten können, sofern sie im Ausländerzentralregister registriert sind. Dies stellt insofern eine besondere Herausforderung dar, weil die Flüchtlinge jeweils eigenverantwortlich deutschsprachige Anträge für den Bezug von Leistungen beim Jobcenter ausfüllen müssen. Zum einen wurden bereits feste Sprechzeiten für Ukrainer in den drei Jobcenter-Standorten Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde eingerichtet. Für den Monat Mai wird hier an jedem Dienstag- und Donnerstagvormittag von jeweils 8 Uhr bis 12 Uhr die Möglichkeit angeboten, mit Sprachvermittelnden Anträge auszufüllen und offene Fragen zu klären.Zum anderen wurden mehrere Informationsschreiben und Erläuterungen für die Antragsteller ins russische beziehungsweise ukrainische übersetzt. Drittens nun sollen über die Informationsveranstaltungen Ehrenamtliche in die Lage versetzt werden, Geflüchtete kompetent bei der SGB II-Antragstellung zu unterstützen. Die Veranstaltungen, die vom Landkreis gemeinsam mit den Mitgliedskommunen organisiert wurden, werden ca. 1,5 Stunden in Anspruch nehmen und finden an folgenden Terminen statt:
• Mittwoch, 11. Mai, um 16 Uhr im Rathaus Gnarrenburg
• Montag, 16. Mai, um 16 Uhr im Rathaus Geestequelle
• Mittwoch, 25. Mai, um 16 Uhr im Rathaus Bremervörde
Die Informationsveranstaltungen sind kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.