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Jäger rufen zu Rücksicht auf

Warum die Leinenpflicht ab dem 1. April so wichtig ist.

Udo Poppe und Dirk Timme rufen Hundebesitzer auf, ihre Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit an die Leine zu nehmen.

Udo Poppe und Dirk Timme rufen Hundebesitzer auf, ihre Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit an die Leine zu nehmen.

Bild: Rgp

Gnarrenburg. Seit dem 1. April müssen Hunde in Niedersachsen im Wald sowie in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Dies fällt mit der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zusammen, die offiziell vom 1. April bis 15. Juli dauert.

„Aus diesem Grund stellen wir in unserem Revier Hinweisschilder auf, um alle Hundehalter extra dafür zu sensibilisieren, ihre Hunde an die Leine zu nehmen“, sagt der Gnarrenburger Jäger Udo Poppe, der auf unserem Foto (links) mit gutem Beispiel vorangeht.

 

Wälder, Wiesen und Wölfe

Gemeinsam mit Dirk Timme (Foto rechts), Christian Timme und Simon Henn ist Poppe Jagdpächter im Jagdbezirk Klenkendorf. Für die dort zu pflegenden 600 Hektar Moorwiesen und Waldstücke in der Gemeinde Gnarrenburg besitzt zudem Werner Henn einen Jagderlaubnisschein. Das Niederwildrevier weist einen guten Hasenbesatz auf, auch Rehwild ist vorhanden. Leider, so Poppe, habe kurz vor dem Pressetermin erneut einer der fünf Wölfe, die das Revier beunruhigen, ein Reh gerissen.

„Unser Revier hat viele Wanderwege“, ergänzt Poppe. Doch in den rund vierzig Jahren, in denen er mit Dirk Timme die dortige Jagd gepachtet habe, hätten sich die Hundebesitzer gut an die Leinenpflicht gehalten. „Es hat hier eigentlich nie Ärger gegeben.“

 

Probleme mit uneinsichtigen Hundehaltern

Ein anderes Bild zeigt sich im Revier in Iselersheim. Dort sprachen Jäger bereits mehrfach eine Frau aus dem Ort an und baten sie, ihren Hund anzuleinen, so Hendrik Bardenhagen (1. Vorsitzender der Jägerschaft Bremervörde) und Revierjäger Markus Willen. Die Frau erklärte auf Nachfrage des Anzeigers, sie lasse ihren Hund während der Brut- und Setzzeit an einer zehn Meter langen schwarzen Schleppleine laufen. „Vielleicht haben sie dadurch den Eindruck, mein Hund laufe frei herum.“

Doch uneinsichtige Hundehalter könnten erheblichen Schaden anrichten. Gerade in der Brut, Setz- und Aufzuchtzeit wird die freie Landschaft zur Kinderstube vieler Tierarten, erklärt Poppe. Einige Tiere wie Hasen (seit Februar) und Schwarzwild haben bereits Nachwuchs, andere Weibchen sind tragend und daher in ihrer Fluchtmöglichkeit eingeschränkt. Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit - auch sie dürfen keinesfalls gestört werden.

Werden Elterntiere durch aufscheuchende, streunende oder wildernde Hunde gestört, können sie ihre Jungen verlassen oder nur verspätet zurückkehren. Dies kann für die Jungtiere erheblichen Schaden bedeuten oder sogar tödlich enden.

Um derartige Störungen zu verhindern, sieht §33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) eine Leinenpflicht vor, an die sich Hundehalter unbedingt halten sollten.


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