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Die ePA ist da

Mit der elektronischen Patientenakte sollen Gesundheitsdaten besser verfügbar werden – doch Datenschutzsorgen, technische Hürden und mangelnde Akzeptanz bremsen den Start. Verbesserungen sind geplant.

Über eine App der jeweiligen Krankenkasse haben Versicherte Zugriff auf ihre Dokumente und steuern Einsichten.

Über eine App der jeweiligen Krankenkasse haben Versicherte Zugriff auf ihre Dokumente und steuern Einsichten.

Bild: Adobestock

Seit 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt, sofern sie nicht widersprechen. In der ePA können medizinische Informationen wie Arztbefunde, Laborwerte, Röntgenbilder oder Medikationspläne gespeichert werden. Über eine App der jeweiligen Krankenkasse haben Versicherte Zugriff auf ihre Dokumente und können selbst steuern, welche Ärzte oder Einrichtungen Einsicht erhalten. Praxen, Apotheken und Krankenhäuser können die Akte einsehen, wenn die Versicherten dies beim Stecken der Gesundheitskarte ins Lesegerät ausdrücklich freigeben. Ziel der ePA ist es, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, die Medikamentensicherheit zu erhöhen und die Abstimmung von Behandlungen zu erleichtern.

Die Bedenken

Trotz vieler Vorteile gibt es Kritik an der ePA. Datenschützer warnen vor der Gefahr von Hackerangriffen auf die zentral gespeicherten sensiblen Gesundheitsdaten. Außerdem wird bemängelt, dass bislang keine wirklich feingranulare Steuerung existiert – das heißt: Patienten können aktuell nicht bei jedem Dokument einzeln festlegen, wer es sehen darf. Dieses Problem soll jedoch bald gelöst werden. Kritisiert wird zudem das Opt-out-Verfahren: Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen, was bei solch sensiblen Daten nicht jedem als angemessen erscheint. Zudem beklagen Ärzte einen erhöhten Zeitaufwand, da das Befüllen der ePA im Praxisalltag zusätzlich belastet. Auch technische Schwierigkeiten – etwa bei der Nutzung der ePA-Apps – und eine bislang geringe Akzeptanz bei Versicherten erschweren den Start.

Geplante Verbesserungen

Um diese Probleme zu beheben, sind mehrere Verbesserungen geplant. Ab 2026 soll eine feinere Zugriffskontrolle möglich sein: Versicherte können dann entscheiden, wer welche Dokumente sehen darf. Die Apps der Krankenkassen sollen vereinheitlicht und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Ein automatischer Medikationsabgleich bei Arztbesuchen soll für mehr Sicherheit sorgen. Außerdem wird es ab Oktober 2025 für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, relevante Gesundheitsdaten in die ePA einzustellen, damit die Akten vollständig und aussagekräftig sind. Begleitend dazu sollen verstärkte Informationskampagnen helfen, Verständnis und Vertrauen bei den Versicherten zu fördern. Auch die technischen Sicherheitsstandards werden weiter verschärft: Strenge Vorgaben für Verschlüsselung und Datenspeicherung sollen die sensiblen Gesundheitsdaten bestmöglich schützen.

Die elektronische Patientenakte ist also nach wie vor ehrgeiziges Zukunftsprojekt – und das bereits seit 23 Jahren. 2002 wurde sie im Rahmen der Initiative „Gesundheitskarte“ erstmals offiziell formuliert – unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in der rot-grünen Bundesregierung von Kanzler Gerhard Schröder. Jens Spahn hat dann mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (2019) das Projekt der ePA als eigenständiges System neu aufgesetzt und konkret umgesetzt. Der Erfolg der ePA hängt davon ab, wie gut Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und die praktische Umsetzung aufeinander abgestimmt werden.


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