Stallpflicht im gesamten Landkreis
Sofern nicht möglich, kann ein Schutz auch durch eine dichte Abdeckung des Auslaufs z. B. mittels überstehendem Dach oder einer Plane sowie einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung (z. B. sog. Kükendraht mit Maschenweite kleiner ca. 25 mm) erfolgen.
Durch sogenannte Biosicherheitsmaßahmen kann der Eintrag des Virus in das eigene Geflügel minimiert werden. Als Tränke darf kein Oberflächenwasser genutzt werden, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden und die Fütterung darf nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Dringend zu empfehlen ist ein Wechsel der Schuhe (d. h. separate Schuhe für den Bereich der Geflügelhaltung), um die Geflügelpest nicht buchstäblich in den Stall zu tragen.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung vom 10. Januar 2022 das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen als hoch ein. In Wildvogelfunden in den umgebenden Landkreisen und jetzt bei einer Wildgans im Landkreis Rotenburg (Wümme) konnte das Virus nachgewiesen werden.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung können auf der Website des Landkreises unter www.lk-row.de/gefluegelpest abgerufen werden.
Auffällige Tierverluste in Geflügelbeständen sind dem Veterinäramt Rotenburg unter der Telefonnummer 04261/983-2366 bzw. -2358 oder per E-Mail (veterinaeramt.row@lk-row.de) zu melden.
Unabhängig von der Geflügelpest müssen auch kleine Hobbyhalter ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der niedersächsischen Tierseuchenkasse registrieren zu lassen.
Klimaschutz als Wirtschaftsfaktor
Ehrungen
![Bereits mit sechs Jahren hat Marco Sommer angefangen Musik zu machen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/126/65126/65126_Marco_Sommer_3_FG_onlineZuschnitt.png?_=1738827488&w=236&a=1.77777&f=inside)