Aktive Mitbestimmung
Landkreis Rotenburg. Im Landkreis Rotenburg können Auszubildende und junge Beschäftigte über eine eigene Vertretung im Betrieb abstimmen. Die sogenannten Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen (JAV) stehen in einer Firma für die jungen Kollegen ein und haben einen direkten Draht zur Chefetage. „Es ist wichtig, die JAV-Wahlen im eigenen betrieb jetzt auf die Beine zu stellen - egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung“, sagt Steffen Lübbert, Geschäftsführer der NGG.
Die JAV könne im Betrieb aktiv mitbestimmen, beispielsweise bei Problemen in der Schule oder der Ausbildung selbst. Gemeinsam mit dem Betriebsrat könne dann eine Lösung gefunden werden, erklärt Lübbert. Auch die Übernahme nach der Ausbildung sei ein wichtiges Thema.
Die JAV-Wahlen laufen vom 1. Oktober bis 30. November in Betrieben und Behörden im Landkreis Rotenburg. Die Voraussetzung für eine JAV ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende und bereits einen Betriebsrat gibt. Alle Beschäftigten, die unter 18 Jahre alt sind, dürfen ihre Stimme abgeben. Zudem dürfen auch alle Auszubildenden wählen. Auf die Kandidatenliste selbst kann jede:r Auszubildende und Beschäftigte unter 25 Jahren.
„Es kommt jetzt darauf an, die Wahlen im Kreis Rotenburg gut vorzubereiten“, so Lübbert. Jugendliche, die in betrieben arbeiten, für die die NGG zuständig ist - zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkeproduktion - können sich an die NGG Lüneburg wenden, um Wahlunterstützung zu bekommen. Zu erreichen ist die NGG unter 04131/42146-10 oder region.lueneburg@ngg.net.
Informationen rund um die JAV-Wahlen gibt es auch unter jav-portal.de.