Antibiotika bei Tierhaltung minimieren
Landkreis. Das Land Niedersachsen wolle die Aufgabe der Antibiotika-Minimierung wieder auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) rückverlagern, erklärt Peter Bohlmann, Landrat von Verden. Doch im Landkreis Verden und den Nachbarlandkreisen Osterholz, Rotenburg, Cuxhaven und Heidekreis wolle man für die Menschen vor Ort an dieser Aufgabe festhalten.
Aus diesem Grund haben diese Landkreises eine entsprechende Zweckvereinbarung unterzeichnet, die die im Januar 2022 übernommene Überwachung des Medikamenteneinsatzes fortsetzen werde.
„Die Tierärztinnen und Tierärzte er Kreisveterinärämter sind regelmäßig vor Ort in den Betrieben. Dadurch können sie bei Kontrollbesuchen zur Antibiotika-Minimierung gleichzeitig auch Fragen der Tiergesundheit und des Tierschutzes überwachen und gegebenenfalls direkt eingreifen“, sagt die Amtsärztin Dr. Inis Graue, Leiterin der Verdener Veterinärbehörde. Die Kreisveterinäre hätten den Blick dabei auf den Gesamtbetrieb. Dabei spiele es keine Rolle, ob es um gesetzliche Vorgaben zu den Biosicherheitsanforderungen, um die Risikominimierung eine Seucheneintrages oder um tierschutzrechtliche Anforderungen gehe.
Vor diesem Hintergrund haben sich die kommunalen Spitzenverbände und das Landwirtschaftsministerium auf eine Ausnahmeregelung verständigt. Sie besagt, dass Landkreise mit mehr als 1.000 Tierhaltungen weiterhin die Überwachungsaufgabe selbst übernehmen können. Die fünf Landkreise, die die Zweckvereinbarung unterschrieben haben, überwachen zusammen circa 2.650 Tierhaltungen.
Ziel sei es, den Antibiotikaeinsatz in Tierhaltungen bundesweit auf das therapeutisch notwendige Minimum zu reduzieren. Dazu müssen seitens der Tierhalter:innen sämtliche Antibiotikaanwendungen in einer Datenbank erfasst und Maßnahmepläne vorgehalten werden.
„Die kreisübergreifende Zusammenarbeit im Veterinärwesen hat eine lange Tradition, denn Tierseuchen machen an Kreisgrenzen keinen Halt“, so Bohlmann und Dr. Graue.