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Bausparen wird gefördert

Landkreis Osterholz (eb). Von der Wohnbauförderung, mit der Bausparverträge vom Staat aufgestock werden, können ab diesem Jahr mehr Menschen profitieren: Die Einkommensgrenze wurde erhöht.

Für das Bausparjahr 2021 gilt erstmals die verbesserte Wohnungsbauförderung. Dank erhöhter Einkommensgrenzen kann sie künftig von mehr Bausparenden genutzt werden: „Sie profitieren jetzt von einer zehnprozentigen Sparförderung“, erklärt LBS-Senior-Bezirksleiter Peter Göbbels. Gleichzeitig erinnert er: Die volle Förderung für 2021 gibt es nur, wenn die eigene Sparleistung bis Ende des Jahres eingezahlt wurde.
Mit der Wohnungsbauprämie will der Staat zielgerichtet diejenigen unterstützen, die das notwendige Eigenkapital für den Kauf und die Modernisierung von Haus oder Wohnung ansparen. Gefördert werden Einzahlungen auf einen Bausparvertrag von jährlich bis zu 700 Euro bei Singles und 1.400 Euro bei Verheirateten. Auf diese Sparleistung legt der Staat 10 Prozent obendrauf.
Zugleich wurden die Grenzen des zu versteuernden Einkommens erhöht. Diese liegen ab sofort bei 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete. Die weitaus meisten jungen Menschen wünschen sich auch heute Wohneigentum. „Weil es aber derzeit praktisch keine Sparzinsen gibt, ist die Nutzung der staatlichen Förderung umso wichtiger“, rät Peter Göbbels. Ergänzend weist der Bausparexperte darauf hin: Anträge für die Wohnungsbauprämie können bis zum Jahresende noch rückwirkend für das Beitragsjahr 2019 gestellt werden. Bei Fragen zur Wohnungsbauprämie und zur Baufinanzierung hilft das Team um Senior-Bezirksleiter Peter Göbbels im LBS-Beratungszentrum in der Bahnhofstraße 115 weiter.


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