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DGB fordert Reform der geringfügigen Beschäftigung

Landkreis (eb). Ende 2020 gab es im Landkreis Osterholz 8.829 Minijobberinnen und Minijobber. Das sind rund 780 weniger als im Jahr davor. Der DGB fordert angesichts dieser Zahlen eine Minijob-Reform.

Vor allem in der Land- und Forstwirtschaft, der Arbeitnehmerüberlassung und weiteren Dienstleistungen war laut dem Gewerkschaftsbund ein hoher Rückgang der Minijobs zu verzeichnen. „Das bedeutet: Hunderte Osterholzer und vor allem Osterholzerinnen haben in der Corona-Pandemie ihre Jobs verloren und landeten zum Teil in Hartz IV“, sagt Mario Böschen. „Die aktuelle Krise ist ein Alarmsignal. Minijobberinnen und Minijobber wurden in der Pandemie als erste vor die Tür gesetzt, als die Restaurants, die Läden und die Schulen dicht machen mussten und viele Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben“, so der DGB-Vorsitzende des Kreisverbandes Osterholz weiter.
Da geringfügig Beschäftigte von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind, erhalten sie weder Kurzarbeiter-, noch Arbeitslosengeld. Vielen blieben nur die viel zu niedrigen Leistungen der Grundsicherung. „Minijobberinnen und Minijobber mussten bittere Einkommensverluste einstecken und haben Probleme, überhaupt ihren Lebensunterhalt zu sichern. Gerade in Krisenzeiten müssen sich Beschäftigte aber auf ein soziales Sicherungsnetz verlassen können. Minijobs lösen dieses Versprechen nicht ein“, beklagte Böschen.
„Dem vermeintlichen Vorteil eines Brutto-für-Netto-Verdienstes stehen Niedriglöhne und Altersarmut gegenüber. Vor allem Frauen wird durch diese Fehlanreize die Möglichkeit einer eigenständigen Existenzsicherung verwehrt. Minijobs sind ein Relikt anderer Zeiten und müssen dringend reformiert werden“, forderte Böschen. Der DGB kritisiert wegen seiner gravierenden Nachteile für Beschäftigte schon lange das „System Minijob“ und setzt sich für eine Umwandlung aller Minijobs in sozial abgesicherte Beschäftigung ein.


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