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Die Grundsteuerreform wird umgesetzt

Niedersachsen (eb/pvio). Die Umsetzung der Grundsteuerreform erfolgte zum Jahreswechsel. Das Finanzamt Osterholz bereitet sich auf die Abgabe der Steuererklärungen ab Juli vor.

Der neue Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Niedersachsen ist der 1. Januar. Der zu diesem Zeitpunkt festgestellte Wert ist maßgeblich für die „neue“ Grundsteuer. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 gilt, muss bereits bis zum 31. Oktober eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürger:innen, als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen.
Wer ist betroffen? Jede:r Eigentümer:in eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) ist verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen - egal ob das Grundstück selbst genutzt oder vermietet ist. In Niedersachsen muss man die Steuererklärung für die Grundsteuer, anders als z. B. die Einkommenssteuererklärung, nicht regelmäßig, sondern nur einmalig abgeben. Die Erklärung besteht aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und zur Nutzung. In Niedersachsen wird im Gegensatz zu anderen Ländern ein nur auf Flächen und Lage bezogenes Modell umgesetzt. Den Rest erledigt die Verwaltung.
Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke, für sie ist alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben. Im Landkreis Osterholz gibt es z. B. aktuell rund 56.500 Grundstückseinheiten, von denen 5.386 zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören. In Niedersachsen sind es insgesamt ca. 3,6 Millionen und im gesamten Bundesgebiet etwa 36 Millionen Grundstückseinheiten. Die Vorbereitungen beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck laufen bereits auf Hochtouren. So wurden in den vergangenen Monaten für die Grundsteuerreform fünf zusätzliche Tarifangestellte eingestellt, um sowohl die Vorbereitung als auch die Umsetzung zu bewerkstelligen.
 
Erklärung ganz bequem online
 
Die Abgabe der Steuererklärung ist in einem recht engen Zeitfenster vom 1. Juli bis zum 31. Oktober zu erledigen. Eigentümer:innen werden vom Land aber ab Mai noch einmal informiert, erhalten das jeweilige Aktenzeichen und die Grundstückinformationen, die „individuell für die jeweiligen Steuerpflichtigen in der Finanzverwaltung vorhanden sind“, wie der niedersächsiche Finanzminister Reinhold Hilbers mitteilt. Papiervordrucke seien für die Abgabe nicht vorgesehen, weil sie ausschließlich in elektronischer Form erfolgen soll.
Über Mein ELSTER steht den Bürger:innen ab dem 1. Juli die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird aus Sicherheitsgründen ein sogenanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. „Es ist ratsam, dieses Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de zu beantragen,“ so der Vorsteher des Finanzamts Osterholz-Scharmbeck Herr Dr. Kläne. Wer bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden. Weiterführende Details  hier.


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