Härtefallhilfen Niedersachsen sind gestartet
Immer wieder habe es bei den bisherigen Corona-Hilfen Fälle gegeben, in denen Unternehmen oder Soloselbstständigen aufgrund besonderer Umstände keine Hilfen bewilligt wurden: „Etwa Unternehmen, die keine Umsatzrückgänge nachweisen konnten, weil sie umgebaut haben. Oder während der Krise neugegründete Unternehmen - dabei brauchen wir genau jetzt diesen Unternehmermut. Mit den Härtefallhilfen schließend wir die Förderlücken und können auch diesen von der Pande-mie betroffenen Unternehmen ein Angebot zur Unterstützung machen“, so Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann.
Die Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbstständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) waren. Diesen können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können bei einem besonderen landespolitischen Interesse im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch höhere Beträge gewährt werden.
Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über einen so genannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Hierbei anfallenden Kosten sind im Rahmen der Härtefallhilfen Niedersachsen förderfähig.
Um die Härtefallhilfen Niedersachsen bestmöglich auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen, beraten die Unternehmerverbände Niedersachsen, der DGB Niedersachsen, die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen, die Landesvertretung der Handwerkskammern, die NBank sowie die Staatskanzlei den Minister in der Härtefallkommission. Die Förderrichtlinie, weitere Informationen sowie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sind ebenso zentral unter www.haertefallhilfen.de abrufbar.