![Sebastian Stan gelingt ihm auch, die, wenn man so will, Verwandlung Donald Trumps in Donald Trump Schritt für Schritt zu spielen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/114/65114/65114_Sebastian_Stan_at__The_Apprentice__in_NYC_04_onlineZuschnitt.jpeg?_=1739004720&w=236&a=1.77777&f=inside)
![Sebastian Stan gelingt ihm auch, die, wenn man so will, Verwandlung Donald Trumps in Donald Trump Schritt für Schritt zu spielen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/114/65114/65114_Sebastian_Stan_at__The_Apprentice__in_NYC_04_onlineZuschnitt.jpeg?_=1739004720&w=236&a=1.77777&f=inside)
In vielen Bereichen wird dann ein verpflichtender 2G-Standard gefordert. Der Landkreis Osterholz befindet sich nach wie vor in keiner der drei Warnstufen, weist jedoch seit einiger Zeit eine stabile Inzidenz über 50 auf. Die Corona-Verordnung ist online unter www.landkreis-osterholz.de zu finden.
„Leider steigen die Corona-Infektionen auch im Landkreis Osterholz an. Deshalb ist von uns allen wieder erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen durch besonnenes Verhalten und nehmen Sie typische Corona-Symptome ernst – auch wenn gerade viele Menschen mit Erkältungen zu kämpfen haben“, mahnt Landrat Bernd Lütjen zur Vorsicht.
Der Landkreis werde deshalb auch das Impfangebot für alle Menschen im Landkreis Osterholz aufrecht erhalten. „In drei offenen Impfaktionen konnten wir in den vergangenen sieben Tagen fast 400 Menschen mit einer Auffrischungs- oder Erstimpfung über unser mobiles Team versorgen. Auch bei den niedergelassenen Ärzten besteht eine hohe Nachfrage. Ich freue mich über das Interesse, denn nur mit der Impfung kann man sich vor einem sch weren Verlauf der Corona-Infektion bestmöglich schützen“, schließt Lütjen ab.
Da der Landkreis Osterholz zum aktuellen Zeitpunkt keine der drei in der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegten Warnstufen vorweist, ergeben sich keine veränderten Regelungen. Neu ist aber, dass sich ungeimpfte Mitarbeitende in Alten- und Pflegeeinrichtungen ab sofort täglich testen müssen, um die besonders gefährdeten älteren und möglicherweise vorerkrankten Menschen zu schützen.