Neujahrsruhe
Für die Bürger:innen in Niedersachsen bedeutet das,
• dass für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt gelten. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
• Seit dem 27. Dezember sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im Innenbereich nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit.
• Sowohl drinnen wie draußen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, auch im Sitzen.
• Tanzveranstaltungen sind ab dem 24. Dezember 2021 verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
• Alle Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars müssen schließen
• Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben sowie Menschen mit einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung müssen nicht noch zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen.
• Bei körpernahen Dienstleistungen (incl. Prostitutionsstätten) gilt die 3G-Regelung und zwar sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Es muss eine FFP2-Maske getragen werden, sofern nicht für die Entgegennahme einer körpernahen Dienstleistung das Gesicht unbedeckt bleiben muss (Bartpflege, Gesichtskosmetik). Die Kontaktdaten werden erhoben.
• Im Einzelhandel (Supermärkte, Geschäfte, Baumärkte,…) gilt für Kund:innen die FFP-Maskentragepflicht beim Shoppen/Einkaufen in geschlossenen Räumen. Der Zutritt ist unabhängig vom Impfstatus und für alle möglich.
• In der Gastronomie gilt 2Gplus im Innen- und Außenbereich. Sofern der Gastronomiebetrieb seine Kapazität auf 70% beschränkt, gilt 2G, d.h. keine Negativtest- oder Boosternachweis erforderlich. FFP2-Maskentragepflicht für die Gäste bis zum Sitzplatz. Das Personal muss dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.
• Beherbergung: Im Innen- und Außenbereich gilt 2Gplus. Wenn die Beherbergungsstätte weniger als 70% genutzt wird, kann auf einen negativen Testnachweis verzichtet werden (2G)
Bei Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt unabhängig von einer Warnstufe 3G. Unabhängig davon sind die Kontaktdaten zu erheben und es besteht eine Maskenpflicht in den Innenräumen.
• Bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen (Fitnessstudio, Sporthallen, …) und Außenbereichen gilt 2Gplus. Bei einer Begrenzung von 10qm pro Person kann 2G angewandt werden. Es gilt die FFP2-Maskentragepflicht außer beim Sport treiben. 3G, wenn die Sportausübung unerlässlich für das Tierwohl ist.
• Silvester: Vom 31.12.2021 bis zum 1.1.2022 ist das Abbrennen von Feuerwerksartikeln auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Zwischen 21 Uhr (31.12.) und 7 Uhr (1.1.) ist auch das Mitführen von Feuerwerksartikeln auf diesen Flächen untersagt..
![Die Teilnehmer:innen der zweiten Runde debattierten über eine staatliche Bezuschussung des Führerscheins von Ehrenamtlichen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/134/65134/65134_IMG_4899_onlineZuschnitt.jpg?_=1738847300&w=236&a=1.77777&f=inside)
Doppelsieg für Achim
![(v. l.) Frederik Burdorf, Özge Kadah, Daniela Behrens und Klaus Sass standen Rede und Antwort.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/132/65132/65132_IMG_4854_onlineZuschnitt.jpeg?_=1738839404&w=236&a=1.77777&f=inside)
„Auf ein Wort“ in Hülseberg
![Die Fotografen und der Moorkommissar: (v. l.) Thomas Doerbandt, Ralf Nentwig, Michaela Klüver-Spreng, Jürgen Christian Findorff (Matthias Mahnke), Bernhard Schmid und Hans Roland Becker.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/131/65131/65131_E72D8A79-48FA-49A5-9774-659943C58BF5_1_201_a_onlineZuschnitt.jpeg?_=1738837423&w=236&a=1.77777&f=inside)