![Mehr als nur Blüten und Farben: Ein geschenkter Blumenstrauß übermittelt verschiedene Botschaften über Liebe und Freundschaft.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/123/65123/65123_AdobeStock_187094556_onlineZuschnitt.jpeg?_=1739285820&w=236&a=1.77777&f=inside)
![Mehr als nur Blüten und Farben: Ein geschenkter Blumenstrauß übermittelt verschiedene Botschaften über Liebe und Freundschaft.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/123/65123/65123_AdobeStock_187094556_onlineZuschnitt.jpeg?_=1739285820&w=236&a=1.77777&f=inside)
Zuerst tauchten sie in Hambergen auf, dann in Lilienthal, nun auch in der Bahnhofstraße in Osterholz-Scharmbeck: Die Fahrrad-Symbole auf den Straßen zeigen Radler:innen, wo sie fahren sollen. „Innerorts gibt es grundsätzlich keine Radwegebenutzungspflicht mehr“, erklärt Jörn Stelljes aus der Kreisverwaltung. Radfahrerinnen und Radfahrer müssen daher die Fahrbahn benutzen, wenn es keine klar erkennbare Radverkehrsanlage gibt oder kein Radweg mit dem blauen Schild explizit auswiesen ist. Die Benutzung von Fußwegen ist für Radfahrende verboten, soweit es nicht durch „Fahrrad frei“ ausnahmsweise im Schritttempo erlaubt ist.
Der Landkreis möchte die Verkehrsteilnehmenden mit den Piktogrammen darauf aufmerksam machen, dass Radfahrende die Fahrbahn benutzen dürfen beziehungsweise oft sogar müssen. Diese Markierungen nimmt der Landkreis nun anlassbezogen auf seinen Kreisstraßen vor. Der Landkreis möchte in diesem Zusammenhang außerdem alle Autofahrenden erinnern, dass sie beim Überholen eines Fahrrads innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten müssen.