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Niedersachsen verhängt Weihnachtsruhe ab 24. Dezember

Niedersachsen (jm). Von Heiligabend bis zum 2. Januar ordnet die Landesregierung eine „Weihnachtsruhe“ an. Die 2G-Regel im Einzelhandel wurde indessen vom OVG Lüneburg gekippt und gilt damit nicht mehr.
2G-Plus auch im Privaten: Niedersachsens „Weihnachtsruhe“ umfasst unter anderem eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene, wenn sie sich mit mehr als zehn Personen treffen wollen. Foto: AdobeStock

2G-Plus auch im Privaten: Niedersachsens „Weihnachtsruhe“ umfasst unter anderem eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene, wenn sie sich mit mehr als zehn Personen treffen wollen. Foto: AdobeStock

„Ich bin außerordentlich besorgt über das, was Anfang des Jahres auf uns zukommen kann“, sagt Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zur aktuellen Corona-Lage. Deshalb werden die Corona-Maßnahmen mit Beginn des Weihnachtsfestes vorübergehend verschärft - unabhängig vom tatsächlichen Infektionsgeschehen.
 
Private Treffen
 
Für private Zusammenkünfte gilt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar im Prinzip die 2G-Regel: Geimpfte und Genesene dürfen sich drinnen mit höchstens 25 Personen treffen, draußen sind 50 Personen erlaubt - diese müssen sich aber auch testen, wenn mehr als zehn Personen anwesend sind. Dafür reicht ein Selbsttest, den die Gastgeber:innen oder dafür beauftragte Personen kontrollieren müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben oder nach zwei Impfungen eine Infektion durchgemacht haben.
Massive Einschränkungen gibt es für Ungeimpfte; sie dürfen sich mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen bei diesen Regeln nicht mit. Masken müssen bei privaten Feiern nicht getragen werden.
 
Veranstaltungen
 
Grundsätzlich sind Weihnachtsmärkte, Tanzveranstaltungen sowie jegliche Events mit mehr als 500 Teilnehmenden (auch Messen) verboten. Weihnachtsgottesdienste hingegen sind erlaubt. Für alle Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gilt die 2G-Plus-Regel oder eine deutliche Kapazitätsbegrenzung.
 
Gastronomie bleibt offen
 
Gastronomische Betriebe, Fitnessstudios und Beherbergungsbetriebe dürfen unter 2G-Plus weiter offen bleiben. Schließen müssen Discos und Clubs. Der Einzelhandel bleibt offen, auch für Ungeimpfte - das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
 
Ferien wie geplant, Präsenzpflicht ausgesetzt
 
Die Schulferien in Niedersachsen beginnen wie geplant am 23. Dezember. Schüler:innen können allerdings ab dem 20. Dezember vom Unterricht befreit werden und dürfen die letzten drei Schultage zuhause bleiben. Dies müssen Eltern formlos beantragen. Die Ferien dauern bis zum 7. Januar 2022.


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