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Selbstbestimmung am Lebensende

Ein voller Saal in Worpswede zeigt: Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod bewegt viele – die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bietet konkrete Wege und Unterstützung.

Hans-Helmut Pein (Seniorenbeirat Worpswede) und Elke Neuendorf (DGHS).

Hans-Helmut Pein (Seniorenbeirat Worpswede) und Elke Neuendorf (DGHS).

Bild: Akl

Worpswede. Der Seniorenbeirat in Worpswede hatte zu einem Vortrag ins Rathaus des Künstlerortes eingeladen. Ein anspruchsvolles Thema stand auf dem Programm: „Selbstbestimmung am Lebensende?“. Referentin an diesem Nachmittag war Elke Neuendorf, die Kontaktstellenleiterin für Niedersachsen und Bremen der „Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS)“. Hans-Helmut Pein, der Vorsitzende des aus neun Mitgliedern bestehenden Seniorenbeirats, war von der Resonanz überwältigt. Weit über 100 Zuhörerinnen und Zuhörer füllten die Ratsdiele bis auf den letzten Platz.

 

Recht auf Freitodbegleitung

Elke Neuendorf fühlt sich in ihrem Engagement für die DGHS bestätigt: „Bei der großen Anzahl von Zuhörern, die heute hier zum Vortrag erschienen sind, merke ich, dass dies ein Thema ist, was die Menschen interessiert.“ Die Referentin arbeitet als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Hannover und ist gleichzeitig seit einigen Jahren für die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ aktiv. Die DGHS sei die älteste und mitgliederstärkste Patientenschutzorganisation in Deutschland, die sich seit 45 Jahren dafür einsetzt, dass Menschen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ausüben können. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 sei Sterbehilfe in Deutschland rechtlich zulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 des GG) umfasse die Freiheit, einen Freitod zu begehen und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen zu können, die diese Hilfe freiwillig zur Verfügung stellen. Voraussetzungen dafür seien, dass der oder die Sterbewillige freiverantwortlich, urteils- und entscheidungsfähig sei. Weiterhin sollte die betroffene Person wissen, was sie tut und nicht aus einem Affekt heraus handeln. Der Freitodwunsch muss konstant, wohlerwogen und frei von äußeren Zwängen erfolgen.

 

Der Weg zum Freitod

Neuendorf beschrieb im weiteren Verlauf ihres Vortrags die einzelnen Schritte, die zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Leben zwingend notwendig seien. Dazu gehören unter anderem eine Mitgliedschaft in der DGHS, ein schriftlicher Antrag und intensive Gespräche mit Ärzten und Juristen. Letztlich würden die Menschen friedlich, sanft und sicher einschlafen. Gründe, freiwillig aus dem Leben scheiden zu wollen, gäbe es viele. Ein starkes Motiv für den Wunsch nach einem assistierten Suizid sei die Angst vor unerträglichen Schmerzen am Lebensende. Schwere Krankheiten, die Angst vor Einsamkeit und Isolation oder eine „Lebenssattheit“ seien weitere. Laut Aussage der Referentin hat die DGHS in den Jahren von 2021 bis 2024 bundesweit mehr als 1.300 Menschen auf ihrem letzten Weg begleitet. Neben der Vermittlung von Freitodbegleitung bietet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben weitere umfangreiche Services an. So gibt es eine rechtssichere Patientenverfügung, die auch digital in einem Notfall-Ausweis mit QR-Code jederzeit online abgerufen werden kann. Neben dem allgemeinen Beratungstelefon Schluss.PUNKT bietet die DGHS auch die Möglichkeit individuelle persönliche Gesprächstermine zu vereinbaren. Umfangreiche Informationen sind auf der Webseite: www.dghs.de abrufbar.


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