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Sinkende Inzidenzwerte lassen Lockerungen zu

Landkreis (pvio). Der Landkreis Osterholz weist seit Mittwoch, 26. Mai, ein stabile Inzidenz unter 35 auf. Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht für diesen Fall einige Lockerungen vor. Eine Übersicht.

Soziale Kontakte
 
Seit Freitag dürfen sich im privaten und öffentlichen Raum maximal 10 Personen aus drei Haushalten treffen. Dies gilt auch für die gemeinsame Sportausübung - sowohl zum Joggen, auf dem Sportplatz als auch im Fitnessstudio oder im Rahmen der Anmietung eines Schwimmbades. Die derzeit erlaubten kontaktlosen Gruppensport-Angebote unter freiem Himmel (mit Negativtest) und Angebote im Bereich der Kinder und Jugendliche werden hiervon nicht berührt. „Mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung machen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität“, berichtet Landrat Bernd Lütjen. Auch wenn es weiterhin wichtig sei, sich an die bekannten Hygienemaßnahmen zu halten und auch Kontakte weiterhin zu beschränken, werde die Ausweitung der Kontaktmöglichkeiten jetzt für viele Menschen eine große Erleichterung darstellen. Der Landkreis empfiehlt, sich nach Möglichkeit draußen zu treffen, da hier ein erheblich geringeres Ansteckungsrisiko besteht. Auch vorab einen Bürgertest oder einen Selbsttest durchzuführen, kann die Sicherheit bei allen Beteiligten erhöhen.
 
Einzelhandel
 
Bereits seit Dienstag, 25. Mai, ist aufgrund der stabilen Inzidenz unter 50 in den Verkaufsstellen des niedersächsischen Einzelhandels kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Mit dem Unterschreiten der 35er-Inzidenz über den Zeitraum von fünf Werktagen wurden die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel aufgehoben. Click und Meet ist auch nicht mehr erforderlich. Beibehalten wird aber die Maskenpflicht.
 
Schule und Kitas
 
Ab Montag startet wieder der vollständige Präsenzunterricht in den Schulen (Szenario A) und in Kindertagesstätten der Regelbetrieb stattfinden. Der Landkreis geht davon aus, dass alle Kinder und Jugendlichen sowie die Erziehungsberechtigten kurzfristig von den Schulleitungen bzw. Einrichtungsleitungen mit weitergehenden Informationen versorgt werden können.
Schüler:innen und Lehrkräfte sowie Mitarbeiter:innen an Schulen in Niedersachsen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen zu lassen.
 
Außengastronomie
 Auf die Außengastronomie treffen die neuen Corona-Regelungen allerdings ebenso wenig zu wie auf Museen. Aufgrund der längeren Aufenthaltsdauer in diesen Bereichen müssen die Gäste vor dem Betreten unbedingt einen negativen Corona-Test, vollständigen Impfschutz oder eine Genesung von Covid-19 bescheinigen.In Bremen ist ein Kneipen- oder Cafébesuch im Außenbereich ohne Test möglich.


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