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Stadt braucht Informationen

Die Stadt bittet Jubilare darum, der Verwaltung ihre Jubiläen mitzuteilen.

Osterholz-Scharmbeck. Die Stadt Osterholz-Scharmbeck ehrt Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit und ältere Mitbürgerinnen und -bürger anlässlich so genannter „runder“ Geburtstage ab Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie jedes weiteren Geburtstages nach dem 100.

Im Allgemeinen sind die Jubiläen der Stadt bekannt. Sicherheitshalber können sich die betroffenen Jubilare und deren Familie bzw. Verwandte aber auch bei der Stadt Osterholz-Scharmbeck unter der Tel.-Nr. 17-333 oder per E-Mail an buergerbuero@osterholz-scharmbeck.de melden und sich erkundigen.

Nicht immer liegen alle Informationen vor; in einigen Fällen ist die Stadt Osterholz-Scharmbeck somit auf zusätzliche Informationen angewiesen. Daher äußert Bürgermeister Torsten Rohde folgende Bitte:

Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2025 ihr 50-, 60-, 65- oder 70-jähriges Ehejubiläum begehen können und ihren Wohnsitz in Osterholz-Scharmbeck haben, werden gebeten, bis zum 12. Dezember die Stadtverwaltung unter der Tel.-Nr. 17-333 oder per E-Mail an buergerbuero@osterholz-scharmbeck.de zu benachrichtigen. Soweit die Ehen nicht im jetzigen Standesamtsbezirk Osterholz-Scharmbeck geschlossen wurden, ist die Vorlage einer Heiratsurkunde erforderlich. Diese kann per E-Mail an buergerbuero@osterholz-scharmbeck.de oder auf dem Postweg an Stadt Osterholz-Scharmbeck, Bürgerbüro, Rathausstr. 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, übersandt werden.

Außerdem bittet der Bürgermeister alle Bürgerinnen und Bürger, die im Jahre 2025 das 90., 95., 100. und jedes weitere Lebensjahr vollenden werden, sich ebenfalls bis zum 12. Dezember 2024 zu melden. Soweit der Geburtsort nicht im jetzigen Standesamtsbezirk Osterholz-Scharmbeck liegt, ist ebenfalls die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich. Diese kann per E-Mail an buergerbuero@osterholz-scharmbeck.de oder auf dem Postweg an Stadt Osterholz-Scharmbeck, Bürgerbüro, Rathausstr. 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck, übersandt werden.


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