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„Stille Nacht“: Corona-Regeln zu den Feiertagen

Niedersachsen (eb/jm). Das Land Niedersachsen hat den Bund-Länder-Beschluss zum neuen Lockdown vom vergangenen Sonntag umgesetzt und die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst. Die neuen Regelungen gelten seit Mittwoch, 16. Dezember 2020 und bleiben vorerst bis zum 10. Januar 2021 gültig.
Der „Lockdown light“ hat nicht funktioniert, deshalb gibt es jetzt das volle Programm: Seit dem 16. Dezember gelten wieder verschärfte Corona-Regeln in ganz Deutschland.   Foto: AdobeStock/Romolo Tavani

Der „Lockdown light“ hat nicht funktioniert, deshalb gibt es jetzt das volle Programm: Seit dem 16. Dezember gelten wieder verschärfte Corona-Regeln in ganz Deutschland. Foto: AdobeStock/Romolo Tavani

Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden wie angekündigt auch in Niedersachsen zu Weihnachten verschärft. Vom 24. bis zum 26. Dezember dürfen sich nur die Mitglieder des eigenen Hausstands plus vier enge Verwandte beziehungsweise Partner*innentreffen. Im engsten Familienkreis wird insoweit die Begrenzung auf zwei Haushalte aufgehoben. Man darf also mit engen Angehörigen auch dann mit fünf Personen zusammenkommen, wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Die Obergrenze für solche Familientreffen wird allerdings auf vier Personen von außerhalb beschränkt. Für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die mit engen Freunden oder Bekannten zusammen feiern wollen, muss es dagegen bei der ‚5 aus 2 Regelung‘ bleiben, also bis zu fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Zu Silvester sind jegliche Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit verboten. „Stille Nacht – das ist leider auch für den Jahreswechsel das Motto!“, sagt Ministerpräsident Stephan Weil. Verboten sind auch der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen und deren Abbrennen.
 
Einzelhandel
 
Wie bereits im ersten Lockdown im Frühjahr wird der Einzelhandel in Niedersachsen bis auf lebensnotwendige Bereiche komplett geschlossen. „Finanzielle Hilfen des Bundes werden bereitstehen, insbesondere eine verbesserte Überbrückungshilfe“, verspricht Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. Insbesondere Lebensmittelläden, Drogerien, Tierbedarfsmärkte und auch der Weihnachtsbaumverkauf bleiben offen, ebenso wie Sanitätshäuser, Optiker, Apotheken, Tankstellen, Post und Banken.
Für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken gilt wieder ein Verzehrverbot innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den Betrieben. Zudem ist der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet sind, untersagt. Dies gilt beispielsweise für die vielerorts angeboten „Glühwein-to-go“.
 
Schulen und Kitas
 
Schulen und Kindertageseinrichtungen werden in Niedersachsen nicht geschlossen. Erziehungsberechtigte werden aber gebeten zu prüfen, ob eine Betreuung zuhause ab sofort ermöglicht werden kann, um dem Grundgedanken „Wir bleiben zuhause“ Rechnung zu tragen. Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat vergangene Woche zudem mitgeteilt, wie der Unterricht an den Schulen nach den Weihnachtsferien am 11. Januar 2021 weitergehen soll. Geplant ist, dass ab Jahrgang 5 das Szenario B bis zu den Winterferien Ende Januar gilt. Grundschulen sollen im Regelbetrieb stattfinden, mit einer Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Abiturienten sind ebenfalls vom Szenario B ausgenommen, da die Kurse in der Regel so klein sind, dass es keines Wechselszenarios bedürfe. Auch hier gilt eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung.
„Wir sehen in ganz Deutschland und auch in Niedersachsen besonders ruhigen und stillen Feiertagen entgegen. Bitte machen Sie das Beste daraus und denken mit uns gemeinsam an all diejenigen, die schon jetzt mit den schweren Folgen des Coronavirus kämpfen oder die bereits um Angehörige oder Freunde trauern“, appelliert Ministerpräsident Weil an die Bevölkerung.


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