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Testpflicht für Reisende: Negatives Ergebnis muss bei Rückreise vorgelegt werden

Landkreis Osterholz (eb/jm). Reiserückkehrer:innen aus dem Ausland müssen ab sofort wieder einen negativen Corona-Test vorlegen, insofern sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind.

Die Kreisverwaltung hat kürzlich über die Bestimmungen für Reiserückkehrer:innen aus dem Ausland informiert. Seit dem 1. August ist nun eine neue Regelung hinzugekommen: Unabhängig vom Land, aus dem jemand einreist, ist nun ein aktueller negativer Corona-Test mitzuführen. Dies gilt für alle Personen, die nicht als genesen gelten oder über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Alle weiteren Regelungen für Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete bleiben bestehen.
 
Risiko- und Hochinzidenzgebiete
 
Personen, die aus Risikogebieten einreisen sind verpflichtet, vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Für Rückkehrer:innen aus Hochinzidenzgebieten gilt dies ebenfalls. Außerdem müssen sie bei der Einreise über einen Testnachweis verfügen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Quarantänedauer beträgt 10 Tage und kann durch einen Negativtest verkürzt werden, der frühestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen darf. Eine Quarantäne für Personen mit dem vollständigen Impfschutz sowie für Genesene erfolgt nicht.
 
Virusvariantengebiete
 
Personen, die aus Virusvariantengebiete einreisen sind verpflichtet, vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Außerdem müssen Sie bei der Einreise über einen Testnachweis verfügen. Ein Genesenen- oder Impfnachweis ist hier grundsätzlich nicht ausreichend. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Ändert sich die Einstufung vom Virusvariantengebiet im Laufe der Quarantäne zu einem Hochinzidenzgebiet, gelten die Regelungen des Hochinzidenzgebiets. Eine Verkürzung der Quarantäne ist dann wieder frühestens 5 Tage nach der Einreise möglich.


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