Umtauschpflicht der Führerscheine
Landkreis. Alle Papierführerscheine und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen spätestens bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Daher informiert der Landkreis Osterholz erneut über die Zeitplanung. Um den Ablauf zu erleichtern, wurden vom Bund gestaffelte Fristen je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum festgelegt.
Für den Umtausch von Papierführerscheinen (grauer oder rosafarbener „Lappen“) sind die Fristen bereits abgelaufen. Nur Personen, die vor 1953 geboren sind, dürfen ihren Papierführerschein noch bis zum 19. Januar 2033 nutzen. Alle andere Betroffenen sollten jetzt einen Termin zum Umtausch vereinbaren, um nicht bei Verkehrskontrollen in Schwierigkeiten zu geraten.
Außerdem beginnt jetzt der Umtausch der „alten“ Kartenführerscheine. Aktuell sind die zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Kartenführerscheine an der Reihe. Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a. Für diese Jahrgänge muss der Umtausch bis zum 19. Januar 2026 erfolgen. Mit Blick auf diese Frist empfiehlt die Kreisverwaltung eine möglichst frühzeitige Antragstellung. Termine in der Führerscheinstelle können bevorzugt online (www.landkreis-osterholz.de/fuehrerschein) oder alternativ telefonisch unter 04791/9302002 vereinbart werden. Aktuell sind auch kurzfristig freie Termine verfügbar – einige Monate vor Fristablauf im Januar werden erfahrungsgemäß Termine nur mit längerem Vorlauf möglich sein.
Von der Umtauschpflicht sind in Deutschland circa 15 Millionen bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Papierführerscheine sowie weitere rund 28 Millionen Kartenführerscheine betroffen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Für den Landkreis Osterholz bedeutet dies, dass in den kommenden acht Jahren noch mehrere 10.000 Führerscheine zu tauschen sind. Dieser Kraftaufwand ist für den Landkreis – wie auch für die anderen Führerscheinbehörden – nur zu schaffen, wenn sich der Umtausch der insgesamt 73.000 Führerscheine gleichmäßig auf die 14 Jahre langen Umtauschzeitraum verteilt.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch eine EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Dazu zählt auch, dass der Führerschein für die PKW- und Motorradklassen nach der EU-Richtlinie zukünftig auf eine Gültigkeit von 15 Jahren begrenzt wird.
Zukunftsfähig durch Beteiligung

1.500 Euro für Tafeln

Neue Betreiberin
