Den Ruhestand finanziell durchplanen
(djd). Damit der Traum vom Lebensabend im vertrauten Zuhause Realität wird, muss spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand finanziell genau geplant werden.
Wer sich diese fünf Tipps zu Herzen nimmt, kann idealerweise lebenslang in der eigenen Immobilie wohnen bleiben: Erstens: Rechtzeitig Kassensturz machen. Zweitens: Szenarien für die Zukunft durchspielen. Drittens: Finanzierung für Umbauten, Instandhaltung, Pflege einplanen. Viertens: Rechtzeitig alles regeln. Fünftens: Auch den Partner absichern.
Einkünfte und Ausgaben gegeneinander abgleichen
Genau wie zu Zeiten des Erwerbslebens müssen auch im Rentenalter Einkünfte und Ausgaben gegeneinander abgeglichen werden. Das Problem: Die Rente fällt meist viel zu gering aus. Mit dem rechtzeitigen Kassensturz ist geklärt, wie viel Geld überhaupt zur Verfügung steht. Und ob die finanziellen Mittel beispielsweise für Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie reichen. Da die meisten Immobilien von Senioren schon einige Jahrzehnte alt sind, steigen auch die Kosten für den Erhalt des Eigentums. Wenn es um die Frage geht, ob man in der eigenen Immobilie bleiben oder in eine günstigere Wohnung umziehen will, fällt die Antwort bei fast allen Senioren eindeutig aus: Ein Verkauf kommt nicht infrage. Alternativ kann es sinnvoll sein, die „goldene Reserve“ zu verrenten. Dieses Prinzip trägt den Namen „Immobilien-Rente“.
Notarielles lebenslanges Wohnrecht
„Das Eigentum wird zwar verkauft, aber die Senioren erhalten ein notarielles lebenslanges Wohnrecht“, erklärt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG. Sie können zusätzlich wählen zwischen einer monatlichen Leibrente, einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem. Bei einem vorzeitigen Auszug erzielt die Immobilie zusätzliche Mieteinnahmen, zum Beispiel für die Finanzierung von Pflegeheimkosten. Das ist wichtig, denn nicht immer folgt das Leben den Plänen der Menschen. „Senioren kommen daher nicht umhin, mögliche Szenarien für die Zukunft durchzuspielen“, so Thiele. Mehr Informationen gibt es unter www.deutsche-leibrenten.de.
Wohnrecht gilt bis zum Tod des länger lebenden Partners
Wer sich für eine Immobilien-Rente entscheidet, muss sich um Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr kümmern, dafür ist der neue Eigentümer zuständig. Wichtig: Das Wohnrecht gilt bis zum Lebensende des länger lebenden Partners. Damit sind vor allem Frauen abgesichert, die bei früherem Tod ihres Mannes häufig erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Vom Modell der Immobilien-Rente ist auch Prof. Dr. Heinrich Schradin von der Universität Köln überzeugt: „Sie ist ein transparentes Modell, das die nötige Liquidität im Alter freisetzt.“