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Anmeldung Schulanfänger

Die Grundschulen in Bremervörde verschicken im März die Anmeldeformulare für das Schuljahr 2026/2027.

Bremervörde. Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden in Bremervörde die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober 2026 ihren sechsten Geburtstag feiern. Die Grundschulen schicken bis Anfang Mai 2025 an die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder Schreiben zur Anmeldung und zur Feststellung des Sprachstandes, da in Niedersachsen eventuell notwendige Sprachförderungen bereits ein Jahr vor der Einschulung beginnen.

Die Möglichkeit zur Einschulung von sogenannten „Kann-Kindern“, die nach dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, bleibt bestehen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können diese Kinder aufgenommen werden, sofern sie die erforderliche Schulfähigkeit und ein ausreichendes soziales Verhalten zeigen. Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, sich zeitnah mit der zuständigen Grundschule in Verbindung zu setzen, da die Anmeldung gleichzeitig mit den schulpflichtigen Kindern erfolgen muss. Die Schulleitung trifft die endgültige Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch bis zu einem Jahr hinausschieben. Eine schriftliche Erklärung muss bis zum 1. Mai 2026 an die Schule übermittelt werden, eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei Versäumnis dieser Frist haben die Erziehungsberechtigten keinen Rechtsanspruch auf sofortige Einschulung oder auf Aufschub.

Im März 2025 werden die Grundschule Bremervörde und die Grundschule Engeo die Anmeldevordrucke an alle Eltern schulpflichtiger Kinder versenden. Diese müssen umgehend an die entsprechende Grundschule zurückgesendet werden. Bei Fragen zur Zuordnung von Straßen oder Häusern zu Schulbezirken steht die Stadtverwaltung für Auskünfte zur Verfügung.


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