Ausbau der Windenergie
Landkreis Rotenburg (eb). Am 17. April 2024 beschloss der Niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächenanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“. Damit wird der Landkreis Rotenburg (Wümme) verpflichtet, mindestens vier Prozent der Kreisfläche für die Windenergie an Land auszuweisen.
Für die Umsetzung dieser Vorgaben muss das bestehende Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises geändert werden, in dem die Vorranggebiete für die Windenergienutzung im Landkreis ausgewiesen werden.
Letztes Jahr wurden von den politischen Gremien Kriterien beschlossen, nach denen die neuen Flächen ausgesucht werden sollten. Die Kreisverwaltung hat daraufhin in den letzten Monaten einen konkreten Entwurf zur Änderung des RROP mit den vorgesehenen Vorranggebieten für die Windenergienutzung ausgearbeitet.
Die Pläne und Unterlagen werden am 22. Mai um 14.30 Uhr im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung im Rotenburger Kreishaus vorgestellt und erläutert.
Ab sofort können die Unterlagen im Bürgerinformationssystem des Landkreises unter https://sessionnet.lk-rotenburg.de online angeschaut und heruntergeladen werden.