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Baumfällungen auf eigenem Grundstück

Landkreis Rotenburg (eb). Am 1. Oktober hat die diesjährige Schnittsaison begonnen, die bis zum 28. Februar des Folgejahres andauert. Es gibt viele Gründe für den Erhalt von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen, aber auch Gründe, die eine Beseitigung erfordern.
 

Möchte der Besitzer einen Baum entfernen, müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Sind Baum oder Gehölz womöglich sogar Naturdenkmale oder aus andren Gründen gesetzlich geschützt? Wie ist es um den Artenschutz bestellt?
 
Erhalt von Bäumen
 
In erster Linie sollte auch bei der Planung der zukünftigen Gartengestaltung der Erhalt der Bäume im Vordergrund stehen. So kommt vor allem alten Laubbäumen eine hohe ökologische Bedeutung zu. Sie stellen einen bedeutsamen Lebensraum für unzählige Tiere dar und prägen häufig das Ortsbild in markanter Weise.
 
Gesetzliche Vorgaben im Falle der Beseitigung
 
Pflegeschnitte, die zu einem besseren Wachstum oder einer höheren Lebensdauer der Gehölze führen, sind aus naturschutzfachlicher Sicht sogar wünschenswert. Sollte jedoch eine Beseitigung bevorstehen, sind verschiedene gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Befindet sich ein Baum innerhalb eines Bebauungsplans oder im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung muss geklärt werden, ob eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Hierbei sind die Gemeinden bzw. der Landkreis die richtigen Anlaufstellen.
 
Sonderfall Naturdenkmal
 
Einzelne besondere Bäume oder Gehölze sind vielleicht sogar als Naturdenkmal oder als geschützter Landschaftsbestandteil per Verordnung geschützt. Die Verordnungen stellen weitere Anforderungen an die Nutzung der Umgebung und der Gehölze selbst. Insbesondere sind eigene Rückschnitte nicht erlaubt. Sollten Pflegemaßnahmen an den Naturdenkmälern nötig sein, führt der Landkreis diese über seine beauftragten Unternehmer aus und übernimmt auch sämtliche anfallenden Kosten.
Vorschläge für Bäume, die in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen werden sollen, nimmt die Naturschutzbehörde des Landkreises entgegen. Die Mitteilung sollte möglichst die zu schützende Besonderheit herausstellen, eine genaue Ortsangabe und bestenfalls noch Fotos beinhalten. Auch die historische Bedeutung ist von großem Interesse.
Kontakt Naturdenkmäler: Sandra Enke, Telefon 04261/983-2814, E-Mail: Sandra.Enke@lk-row.de


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