Bußgeld verhängt, aber Klinker kann bleiben
So wird gegen die Specht Gruppe als Bauherr des Wohn- und Geschäftshauses ein Bußgeld in erheblicher Höhe verhängt, teilt der Landkreis mit. Das schon angebrachte Verblendmauerwerk muss hingegen nicht beseitigt werden. Ein mehrfacher Bauherrenwechsel habe das Verfahren in die Länge gezogen, da dadurch erneute Anhörungen erforderlich waren.
Das Bußgeld wurde verhängt, da gegen eine Nebenbestimmung der Baugenehmigung verstoßen wurde. Diese besagt, dass die Farbe des Verblendmauerwerks vor der Bauausführung mit dem Landkreis als untere Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden muss. Das sei nicht geschehen. Zudem verstoße die Farbgebung gegen eine örtliche Bauvorschrift der Stadt Bremervörde.
Von der Anordnung einer Beseitigung des Verblendmauerwerks wurde hingegen abgesehen, da dies als unverhältnismäßig angesehen wurde. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der örtlichen Bauvorschrift hinsichtlich der Farbvorgabe kein konkretes gestalterisches Konzept zu entnehmen war. Außerdem sei die Beeinträchtigung umliegender Denkmäler durch die Farbwahl nicht so ausgeprägt, dass dies einen Abriss des Verblendmauerwerks rechtfertigen würde.