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Corona Testzentrum nimmt Arbeit im Landkreis auf 

Landkreis (pvio). Im Landkreis Rotenburg gibt es bisher 5 positiv getestete Corona-Fälle. Nun hat der Landkreis mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen ein regionales Corona Testzentrum eingerichtet, das seine Arbeit gestern, am 14. März aufnahm.
 
Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung für das Gesundheitssystem, dementsprechend müssen Arztpraxen und Krankenhäuser so stark wie möglich entlastet werden. Dazu wurde im Landkreis ein Corona Testzentrum eingerichtet.  Symbolfoto: adobestock/Halfpoint

Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung für das Gesundheitssystem, dementsprechend müssen Arztpraxen und Krankenhäuser so stark wie möglich entlastet werden. Dazu wurde im Landkreis ein Corona Testzentrum eingerichtet. Symbolfoto: adobestock/Halfpoint

Derzeit gibt es im Landkreis Rotenburg (Wümme) 5 positiv getestete Corona-Fälle. Bei den Infizierten handelt es sich um drei Frauen und zwei Männer im Alter von 27 bis 62 Jahren. Die Patient*innen stammen aus den Gemeinden Rotenburg, Sittensen und Scheeßel. Bei drei Fällen im Landkreis handelte es sich um Urlaubsrückkehrer, einmal bestand ein direkter Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall, bei einer Person ist unklar, wo sie sich angesteckt hat. Dreizehn Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne, eine Person wurde ins Diako eingewiesen und aufgrund des Krankheitsverlaufs letzte Woche Freitag ins MHH nach Hannover gebracht.
Wie das Gesundheitsamt informiert, führe es bei allen Patient*innen ein
Kontaktpersonenmanagement durch und ordne für diese Personen dann eine häusliche Isolation oder die Betreuung in einem Krankenhaus an.
 
Die Ziele des Zentrums
 
Oberste Ziele seien die Identifizierung von Infizierten, der effiziente Einsatz knapper Schutzmaterialien und die weitere Betriebsfähigkeit der Arztpraxen für die ambulante Versorgung der Bevölkerung.
Hausärzte und Notfallpraxen sollen aufgrund landesweit gestiegener Fallzahlen durch eine zentrale Anlaufstelle entlastet werden. Damit soll auch der Engpass bei der Beschaffung von Schutzkleidung überwunden werden, in dem die Materialien im Testzentrum gezielt und effizient gebündelt werden können.
Ins Leben gerufen wurde das Testzentrum „um den Kontakt von möglicherweise Erkrankten mit anderen Patienten in den Praxen und dem medizinischen Personal zu vermeiden, wie der Landkreis mitteilt. So sollen weitere Ansteckungen möglichst verhindert werden. Denn die Arztpraxen müssen betriebsbereit bleiben für die Patienten, die aus anderen Gründen behandlungsbedürftig sind.
 
Zusammenarbeit von Landkreis und KVN
 
Das regionale Corona Test Zentrum entstand in enger Zusammenarbeit von Landkreis und der KVN. Der Landkreis habe dafür Räume in Zeven zur Verfügung gestellt, eingerichtet und auch die Technik bereitgestellt.
Die KVN habe mittlerweile einen Dienstplan für die freiwillig teilnehmenden Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen erstellt. Nach wie vor gebe es aber noch Engpässe bei der Schutzkleidung in Hinsicht auf einen längeren Betrieb. Derzeit könne aber das Testzentrum mit ausreichendem Schutzmaterial betrieben werden. Das Testzentrum sollen stundenweise am Tag mit Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen besetzt sein. Eine Abstrichuntersuchung sei aber nur mit einer Anmeldung und Laborüberweisung durch die Hausarzt*innen möglich.
 
Nur mit Termin
 
Die KVN unterstreicht, dass die Abstriche nur bei Patient*innen mit ärztlicher Vorabklärung durchgeführt werden. Der Hausarzt ist für die Behandlung des Patient*innen verantwortlich. Inklusive gegebenenfalls notwendiger Einweisung in ein Krankenhaus, Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der Meldung an das Gesundheitsamt. Auf keinen Fall erwünscht sei, wie die KVN schreibt, „dass Patienten sich selbstständig auf den Weg zu den Testzentren machen, um sich ‚überprüfen‘ zu lassen.“
 
Ablauf einhalten
 
Der Landkreis und die KVN bitten darum, das folgende Ablaufschema unbedingt einzuhalten: Patient*innen mit dem begründetem Verdacht, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, melden sich telefonisch bei ihrem Hausarzt oder nach Sprechstundenschluss beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117).
Vom Hausarzt oder dem Bereitschaftsdienstarzt wird telefonisch eine Befragung des*r Patienten*in durchgeführt und anschließend die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Infektion beurteilt.
Falls der*die Patient*in getestet werden muss, meldet der Arzt oder die Ärztin seine*n Patient*in per Fax bei der zentralen Testeinrichtung an. Nach der Durchführung des Abstrichs in der zentralen Einrichtung sollte der*die Patient*in bis zum Eintreffen des Ergebnisses im häuslichen Umfeld bleiben. Die Patient*innen werden das per Telefon über das Testergebnis informiert. Bei einer festgestellten Corona-Infektion wird das zuständige Gesundheitsamt tätig und legt die weiteren Maßnahmen fest.
 
Meidung von Veranstaltungen
 
Das Gesundheitsamt Rotenburg rät, bei Erkältung und Fieber zu Hause zu bleiben, enge Menschenansammlungen zu meiden, auf eine regelmäßige und sorgfältige Händehygiene zu achten und die Husten- und Niesetikette einzuhalten.
Die Bundeskanzlerin rät darüber hinaus, wie sie auf der Bundespressekonferenz formulierte, die Sozialkontakte so gering wie möglich zu halten und jede Veranstaltung, auch die unter 1000 Besucher*innen, zu meiden und am Wochenende zu Hause zu bleiben. Die pandemische Dynamik des Virus kann nur auf diese Weise gedrosselt werden. Viele Veranstalter*innen haben diesen Rat bereits beherzigt und Veranstaltungen abgesagt. Im Folgenden listen wir eine kleine Übersicht bisher abgesagter Veranstaltungen auf, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es kommen stündlich neue Absagen.
In Bremervörde wurde die Kneipennacht Nighttrain am 28. März; das Reparaturcafé am 21. März; das Jahresessen der GSP am 19. März; der Sportnachmittag des TSV Hönau-Lindorf am 22. März; in Bevern die „Frühlingserwachen“-Ausstellung am 15. März; in Brillit der Kinderflohmarkt „Rund ums Kind“ am 15. März; in Bokel das Konzert „Finnegan Fine Irish Pub Music“ am 14. März in der Gaststätte „An de Eck“; in Heeslingen die Fricke Landmaschinenschau und Fricke-Party am 14./15. März; in Stade die Messe „Lebenswelten“ im Stadeum am 28./29. März.
 
Gekaufte Tickets
 
Gibt es einen Nachholtermin, behalten bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit. Wer an dem neuen Termin verhindert ist, kann sein Ticket dort zurückgeben, wo er/sie es gekauft hat, und bekommt den Eintrittspreis erstattet.
Das gilt ebenfalls für Veranstaltungen, die ersatzlos gestrichen werden. Wer sich wegen der Ansteckungsgefahr entscheidet, eine stattfindende Veranstaltung nicht zu besuchen, hat hingegen kein Rückgaberecht.


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