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Gegendarstellung zum Artikel „Wirbel um Lüftungsanlagen“ vom 23.12.2023

Erwiderung auf den Artikel des Bremervörder Anzeigers vom 23. Dezember 2023 – überschrieben mit „Wirbel um Lüftungsanlagen“.

Die in dem Artikel getätigten Aussagen und insbesondere die wiedergegebenen Äußerungen der Herren Jochen Hake und Lothar Tabery bedürfen einer Richtig-, zumindest aber einer Klarstellung.

Im September 2021 wurde durch den damaligen Verwaltungsausschuss beschlossen, Kosten für die Installation von Lüftungsanlagen in den Grundschulen und einigen Kindertageseinrichtungen auf Basis der Förderzusage für die Haushaltsberatungen 2022 zu berücksichtigen. Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurde durch den Rat der neuen Wahlperiode 2021 – 2026 am 01.03.2022 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises erfolgte am 28.03.2022. Erst ab diesem Zeitpunkt bestand eine rechtliche Handlungsgrundlage für die Vorbereitung einer Ausschreibung.

Im Folgenden wurde ein Fachplaner in einem Vergabeverfahren ausgewählt, um das Ausschreibungsverfahren für die Lüftungsanlagen hauptverantwortlich vorzubereiten, durchzuführen und anschließend die Baumaßnahme(n) zu begleiten. In der Vorbereitung stellte sich heraus, dass die haushaltsrechtlich veranschlagten Mittel aufgrund immenser Kostensteigerungen im baulichen Bereich nicht ausreichen würden, um alle geplanten Maßnahmen durchzuführen. Hierüber wurde die Politik mit einer umfassenden Beratungsvorlage im Sommer 2022 informiert. Eine Beratung und Beschlussfassung mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen erfolgte im Verwaltungsausschuss am 12.07.2022.

Weitere Sachstände wurden der Politik fortlaufend in den Sitzungen des Rates und/oder des Verwaltungsausschusses am 08.11.2022, 20.12.2022, 14.02.2023 und 18.04.2023 mitgeteilt.

Im Rahmen der regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen der Verwaltungsspitze mit allen Fraktionsvorsitzenden am 31.08.2023 wurden die politischen Vertreter über die am 24.08.2023 ausgesprochene Kündigung des Auftrages zur Lieferung und Installation der Lüftungsanlagen unter Benennung der konkreten Gründe informiert. Eine entsprechende Mitteilung im Rat folgte am 19.09.2023.

Die von Ratsmitglied Jochen Hake geäußerten Vorwürfe sind substanzlos. Die Politik ist entgegen seiner Aussage regelmäßig über Sachstände und auftretende Problemstellungen – überwiegend auch in seiner persönlichen Anwesenheit – informiert worden. Die schriftlich protokollierten Inhalte liegen ihm vor.

Möglicherweise ist es hilfreich, sich an Gesprächsinhalte zu erinnern oder wenigstens in vorliegende Unterlagen einen Blick zu werfen, um es zukünftig nicht zu „Verstörungen“ kommen zu lassen.

Es ist zutreffend, dass Lothar Tabery am 20.04.2023 in der Bürgermeistersprechstunde vorstellig gewesen ist. Hauptgesprächspunkt war sein Hinweis auf einen Belang, der bei den geplanten Lüftungsinstallationsarbeiten dringend zu beachten sei. Aus statischen Gründen seien die Haltepunkte der Lüftungsanlagen im Deckenbereich aufgrund der vorhandenen Spannbetonelemente vorab genau festzulegen und zu beachten. Dieser fachliche Hinweis wurde hausintern zur Beachtung weitergegeben.

Grundsätzliche Bedenken an der Ausführung der Arbeiten aufgrund eines etwaigen Urheberechtsschutzes wurden in diesem Gespräch von Herrn Tabery mir gegenüber nicht geäußert oder geltend gemacht. Dieses erfolgte erst schriftlich im August 2023.

Im Übrigen bestand – wie im Artikel auch erwähnt – aus der Verwaltung heraus zu ihm in der Sache Gesprächskontakt.

In der Sache unterschiedlicher Auffassung zu sein kann vielleicht subjektiv als „fehlende Kommunikation“ empfunden werden – ist es aber definitiv nicht.

Unabhängig von individuellen und persönlichen Sichtweisen auf die Zusammenhänge und im Ergebnis sicherlich nicht erfreulichen Abläufe, ist der Vorgang aktuell Gegenstand einer (versicherungs-) rechtlichen Überprüfung.

 

Michael Hannebacher


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