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Kontaktverbot bleibt - Geschäfte und Schulen öffnen teilweise

Landkreis Rotenburg (Wümme) (eb). Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus erlassen, die am Montag in Kraft getreten ist und zunächst bis zum 6. Mai gilt. Viele Läden können wieder öffnen und es gibt einen Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen.

Kontaktverbot bleibt
Über allem steht aber immer noch die Vorgabe, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und die Kontakte soweit es geht einzuschränken. Das heißt, direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sollen weiterhin auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Es gilt wie bisher die Aufforderung, generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Zwei-Personen-Regel gelten weiter. Das Tragen einer Alltagsmaske ist nicht vorgeschrieben, wird aber insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel empfohlen.
 
Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen
 
Die Regelungen für Geschäfte werden gelockert, die bisherige Beschränkung auf Supermärkte, Apotheken und Baumärkte fällt weg. Entscheidend ist nunmehr die Größe des Geschäfts. Das heißt, alle Läden mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen am 20. April wieder öffnen. Die Regelung sieht vor, dass größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren können. Beratung und Verkauf dürfen aber ausschließlich auf der verkleinerten Ladenfläche stattfinden. Wer jetzt schon geöffnet hatte, darf das auch weiterhin. Außerdem dürfen – unabhängig von der Verkaufsfläche - einige Läden, wie beispielsweise Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen. Zoos, Tierparks und botanische Gärten wie auch Freizeitparks bleiben weiterhin geschlossen.
 
Schulen öffnen schrittweise
 
Die Schulen in Niedersachsen werden schrittweise wieder geöffnet. In den allgemein bildenden Schulen kehren zuerst die Schüler*innen der Abschlussklassen zurück. Die berufsbildenden Schulen öffnen ebenfalls stufenweise ab dem 27. April, beginnend mit den Oberstufen und Prüfungsklassen. Alle Schüler*innen, die nicht in der Schule lernen können, werden ab dem 22. April für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt.
Für die Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Hier werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.
 Luttmann begrüßt Lockerung Landrat Luttmann begrüßt die langsame Lockerung der bisherigen Vorschriften. „Alle Bürgerinnen und Bürger müssen weiterhin daran arbeiten, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Mit der neuen Regelung wurde ein guter Kompromiss gefunden. Und wenn sich die Menschen an die vorgegebenen Maßnahmen halten, können weitere Lockerungen in Betracht gezogen werden.“ Viele Geschäfte könnten wieder öffnen und die Schulen hätten einen klaren Fahrplan zur Wiederaufnahme des Unterrichts an die Hand bekommen. „Bei uns im Landkreis finden viele Großveranstaltungen wie das Hurricane-Festival, die Tarmstedter Ausstellung, Ferdinands Feld und viele Schützenfest und andere Großveranstaltungen statt, die jetzt abgesagt werden müssen. Das ist natürlich aus Sicht von Besuchern und Veranstaltern zu bedauern, zumal ein hoher wirtschaftlicher Schaden entsteht.“, so der Landrat weiter. „Ich hoffe aber sehr, dass in naher Zukunft ein Impfstoff gefunden wird und wir dann wieder unbeschwert diese Veranstaltungen besuchen können.“


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