Kreis bereitet sich auf Flüchtlinge vor Bundesländer können Landkreise um Amtshilfe bitten
„Der Landkreis Rotenburg Wümme ist schockiert vom russischen Überfall auf die Ukraine. Es ist entsetzlich, dass der flächenmäßig größte Staat der Welt im Jahr 2022 einen Angriffskrieg als legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen ansieht“, sagt Landrat Marco Prietz. Er erwarte auch „politische Konsequenzen“ im Bereich der Energieversorgung und „humanitäre Herausforderungen“ für den Landkreis, so Prietz.
Zuerst sind die Bundesländer zuständig
„Insbesondere ist in der Europäische Union und damit auch in Deutschland mit vielen Flüchtlingen aus der Ukraine zu rechnen. Hier gilt es, auf allen staatlichen Ebenen die Vorkehrungen zu treffen. Der Landkreis arbeitet dabei sowohl mit dem Land Niedersachsen, aber insbesondere auch mit den Städten und Gemeinden im Landkreis sehr eng zusammen“, sagt Prietz. In Deutschland seien zwar bisher nur vereinzelt Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine angekommen. Seriöse Aussagen zum Umfang des zu erwartenden Flüchtlingszustroms könne man jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht machen. Zuständig für die Erstunterbringung von Flüchtlingen sind grundsätzlich die Erstaufnahmezentren der Bundesländer. Erst wenn diese Einrichtungen überfüllt sind, werden eventuell Landkreise um Amtshilfe gebeten, wie es zum Beispiel im Herbst 2015 der Fall war. Auch auf dieses Szenario bereite sich der Landkreis derzeit vor.
EU beschließt Ausnahmeregelung
Am Wochenende wurde deutlich, dass der EU-Rat am Donnerstag, 3. März für Flüchtlinge aus der Ukraine einen Beschluss nach der so genannten „Massenzustromrichtline“ fassen wird. Danach kann Ausländerinnen in Fällen von derartigen Situationen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt werden.
Das bedeutet konkret: Alle EU-Mitgliedstaaten schaffen das gleiche, unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, diese müssen dann kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen. Sie können ohne Visum einreisen und erhalten einen vorübergehenden Schutz in der EU für bis zu drei Jahre. Wie viele Kriegsflüchtlinge jeder EU-Staat dabei aufnimmt, liegt im Ermessen der einzelnen Staaten. Sollte es dazu kommen, dass jeder Staat ein Kontingent analog des eigenen Bevölkerungsanteiles in der EU aufnimmt, entfielen auf Deutschland rund ein Viertel der Flüchtlinge. . Die Betroffenen können sich den Wohnort, in dem sie untergebracht werden, nicht frei aussuchen. Wie auch bei anderen Flüchtlingen richtet sich die Verteilung auf die Kommunen innerhalb der Bundesländer nach dem so genannten „Königsteiner Schlüssel“, also im Wesentlichen nach den Einwohnerzahlen.
Koordinierung von Freiwilligen in Vorbereitung
Wer Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine oder anderen Herkunftsländern zur Anmietung bereitstellen möchte, kann dies bei der jeweiligen Wohnortgemeinde anmelden. Eine Koordinierung von angebotenem Wohnraum durch den Landkreis erfolge nicht, da die Zuständigkeit für die Unterbringung beim Land bzw. den Städten und Gemeinden liegt.
Der Landkreis bereitet eine kreisweite Koordinierung von ehrenamtlicher und freiwilliger Hilfe sowie von Sachspenden vor. Die Stabsstelle Kreisentwicklung stimmt sich hierzu derzeit mit Hilfsorganisationen, Kommunen und anderen Institutionen ab. Menschen, die sich freiwillig im Bereich der Flüchtlingshilfe im Landkreis engagieren möchten, können sich an die Koordinierungsstelle Ehrenamt wenden und registrieren sich direkt registrieren unter www.freinet-online.de/forum/register_extern.php?assign_to_agid=34&assign_to_group=6. Fortbildungen für die Freiwillige Flüchtlingshilfe werden z.B. am 17. und 18. März in Mulmshorn angeboten. Weitere Informationen unter migration@lk-row.de.