Mehr Wohnungen schaffen
Landkreis Rotenburg. Im Mai 2024 trat in Niedersachsen die neue „Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung“ in Kraft. Allerdings greift die Landesförderung nur für den Neubau ab mindestens zwei neu geschaffenen Mietwohnungen. Der Umbau von Wohneigentum sowie die Schaffung einzelner Wohnungen ist nicht förderfähig. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Novellierung der landkreiseigenen Förderung erarbeitet.
Die neue Richtlinie zur Wohnraumförderung wird ab Dienstag, 1. Oktober, in Kraft treten. Nach dieser Richtlinie können Antragsteller:innen Zuschüsse bis zu 30.000 Euro etwa für den Umbau von Wohneigentum für die Schaffung kleiner Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen erhalten.
Die Anzahl der förderbaren Wohnungen pro Antragsteller:in ist nicht länger begrenzt und die Fristen zur Fertigstellung wurden mit der Novellierung erhöht. Die landkreiseigene Wohnraumförderung soll die Lücken der Landesförderung schließen und mehr kleine Wohneinheiten im Kreisgebiet ermöglichen.
Die vollständige Richtlinie ist unter lk-row.de/wohnaumfoerderunglkrow zu finden. Interessierte Antragsteller:innen können sich an das Bauamt des Landkreises wenden.