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Neue Gasleitung

Die landesplanerisch festgestellte Trasse der Energietransportleitung hat eine Länge von ca. 86 Kilometern und verläuft durch die Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden.

Landkreis Rotenburg (eb). Nach intensiver Prüfung hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg das Raumordnungsverfahren für den Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 abgeschlossen. Die neue Gasleitung soll zwischen den Netzpunkten Elbe Süd im Landkreis Stade und Achim im Landkreis Verden gebaut werden und so die Transportkapazität für Gas in Niedersachsen deutlich erhöhen. Es handelt sich um eine unterirdisch verlegte Stahlrohrleitung mit einem Durchmesser von 1,40 Meter und einer Verlegetiefe von mindestens 1 Meter. Das Erdgas wird in dieser Leitung mit einem Betriebsdruck von bis zu 84 bar transportiert. Die ETL 182 kann grundsätzlich anstelle von Erdgas, auch Wasserstoff transportieren.

Die landesplanerisch festgestellte Trasse der ETL 182 hat eine Länge von ca. 86 Kilometern und verläuft durch die Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden. Dabei werden von Nord nach Süd die Samtgemeinde Lühe, die Samtgemeinde Horneburg, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Selsingen und Tarmstedt sowie der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten und die Stadt Achim gequert.

Die landesplanerisch festgestellte Trasse der ETL 182 quert an vier Stellen Bereiche mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung (FFH-Gebiete). Hier wurde jeweils eine geschlossene Bauweise als Maßgabe zur Einhaltung der Raum- und Umweltverträglichkeit festgelegt. In sechs Bereichen (südwestlich Lühnenspecken, nordwestlich Fehrenbruch, östlich Westertimke, südlich Westertimke, östlich Wilstedt, nördlich Quelkhorn) gibt die Landesplanerische Feststellung jeweils eine kleinräumige Verschwenkung der Trasse als Prüfauftrag an die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vor. Darüber hinaus wurden für mehrere Abschnitte der Trasse Maßgaben formuliert, die bei der weiteren Vorhabenkonkretisierung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind.

An das Raumordnungsverfahren schließt sich nun das Zulassungsverfahren für die ETL 182 an. Dafür wird das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durchführen. Dieses ist in Niedersachsen für die Genehmigung neuer Ferngasleitungen zuständig.


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