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Schulkinder anmelden

Die Grundschulen in Bremervörde weisen darauf hin, dass die Anmeldungen für das neue Schuljahr demnächst vollzogen werden müssen.

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30. September 2025 vollenden werden.

Die Durchführung der Schulanmeldung mit einer Feststellung des Sprachstandes bei allen Kindern ist bis Anfang Mai 2024 erforderlich, da in Niedersachsen die Sprachförderung bereits ein Jahr vor der Einschulung einsetzt. Die betroffenen Erziehungsberechtigten werden dafür von den jeweiligen Grundschulen angeschrieben.

 

Kann-Kinder

 

Die Möglichkeit der Einschulung von den sogenannten Kann-Kindern, die erst nach dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, bleibt weiterhin bestehen. Wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten besitzen, können sie auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Dafür sollten sich die Erziehungsberechtigten umgehend mit der zuständigen Grundschule in Verbindung setzen.

Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2025 vollenden, können auf schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten den Schulbesuch um ein Jahr hinauszögern. Die Erklärung muss bis zum 1. Mai 2025 bei der Schule abgegeben werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Stichtag 1. Mai verbietet es Schulen jedoch nicht, Kinder noch danach aufzunehmen, wenn sich die Erziehungsberechtigten umentscheiden.

Die Grundschule Bremervörde und die Grundschule Engeo werden Anfang März die Anmeldevordrucke an alle Eltern von schulpflichtigen Kindern verschicken. Sie sind umgehen an die jeweilige Grundschule zurückzuschicken. Weitere Informationen gibt es in dem Schreiben.


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