Vorteile für Geflüchtete
Aktuell erhalten ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), bekommen ihre Leistungen also vom Sozialamt. Durch eine gesetzliche Änderung ist dieser Personenkreis ab dem 1. Juni nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Erwerbsfähige Personen und ihre Familien wechseln dann in das Jobcenter. Ältere Personen bleiben im Sozialamt, erhalten dann aber Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Dieser Übergang wird Rechtskreiswechsel genannt. Der Landkreis ist gut darauf vorbereitet, es gab bereits Infoveranstaltungen in fast allen Kommunen, das Jobcenter bietet Sprechstunden mit Übersetzenden an und es sind bereits viele Anträge eingegangen, die nun bearbeitet werden.
Der Wechsel von Sozialamt zum Jobcenter erfolgt schrittweise, für drei Monate wurde eine Übergangsfrist festgesetzt. Kein Flüchtling muss also Bedenken haben, dass der Antrag noch nicht bewilligt wurde und deshalb keine Leistungen bezahlt werden. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, erhalten die Betroffenen rückwirkend SGB II/SGB XII-Leistungen ab dem 1. Juni und weitergehende Ansprüche werden nachgezahlt. Bis zur Entscheidung über den Antrag zahlt das Sozialamt weiterhin die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Landkreis sind rund 1.000 Personen vom Rechtskreiswechsel betroffen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Personen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet und im Ausländerzentralregister registriert sind und entweder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten haben.
Was müssen ukrainische Flüchtlinge beachten?
Geflüchtete, die SGB II bzw. SGB XII-Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag beim Landkreis stellen und diesen möglichst schnell ausgefüllt einreichen. Die Antragsvordrucke für SGB II-Leistungen sind direkt im Jobcenter oder bei der Gemeinde erhältlich. Die Antragsvordrucke für das Sozialamt sind direkt beim Sozialamt oder bei den Gemeinden erhältlich oder können unter www.lk-row.de/ukraine heruntergeladen werden.
Leistungsanträge beim Jobcenter können zudem online gestellt werden. Die entsprechenden Links dazu sind unter auf der Internetseite des Jobcenters unter www.lk-row.de/jobcenter eingestellt.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld II vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den darin benannten Unterlagen beim Jobcenter eingereicht wird. Die Leistungen werden für eine Dauer von 4 bis 6 Monaten bewilligt.
Hilfe beim Ausfüllen in der Landessprache
Wer beim Ausfüllen der Anträge Hilfe benötigt, hat derzeit in allen drei Jobcenter-Standorten Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde die Möglichkeit, den Antrag zusammen mit einem ehrenamtlichen Sprachmittler und einem Jobcenter-Mitarbeitenden auszufüllen und Fragen zu klären. Hierfür wurden jeden Dienstag- und Donnerstagvormittag feste Sprechzeiten von jeweils 8 Uhr bis 12 Uhr eingerichtet. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das Jobcenter, sich vorab einen Termin zu holen (Kontaktdaten unter www.lk-row.de/jobcenter). Zudem wurden Informationsmaterial und Ausfüllhilfen ins Russische und Ukrainische übersetzt.
Vorteile Rechtskreiswechsel
Der Rechtkreiswechsel bringt für die Betroffenen Vorteile mit sich. Zum einen erhöht sich der monatliche Leistungsanspruch, zum anderen erhalten die Geflüchteten auch Zugang zu staatlich geförderten Sprach-/Integrationskursen. Außerdem unterstützt das Jobcenter bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und der Suche nach einem Arbeitsplatz. Dazu können teilweise auch weitergehende berufliche Qualifizierungen in Anspruch genommen werden.
Info-Veranstaltungen geplant
Ab Anfang Juni plant das Jobcenter an seinen drei Standorten Infoveranstaltungen auf Russisch und Ukrainisch. Dabei sollen neben der Bereitstellung von Informationen rund um den Arbeitsmarkt zugleich erste Daten zu z.B. Qualifikationen und Stärken der Geflüchteten erhoben werden. „Anschließend laden wir die Geflüchteten dann im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu individuellen Beratungstermine ein“, sagt Gregor Stein, der Leiter des Jobcenters.