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"Zwei Eichen"-Bewohner:innen haben ein neues Zuhause gefunden

Der Landkreis wird nach der überraschenden Schließung des Pflegeheims ordnungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen gegenüber den Verantwortlichen prüfen.

Selsingen (eb). Nachdem das Pflegeheim „Zwei Eichen“ in Selsingen gegenüber dem Landkreis in der letzten Woche kurzfristig angekündigt hatte, die Versorgung der Bewohner:innen über den 31. März hinaus nicht sicherstellen zu können, mussten die verbliebenen 16 Personen in andere Häuser umziehen. 15 von ihnen wurden innerhalb des Landkreises untergebracht, teilt der Landkreis mit. Ein Bewohner konnte, auf eigenen Wunsch, außerhalb des Kreisgebiets einen neuen Pflegeplatz finden.

Angehörige, Betreuende und fast alle Mitarbeitende, aber auch die aufnehmenden Einrichtungen hätten gemeinsam mit der Heimaufsicht in einem beispielhaften Miteinander und mit eindrucksvoller Hilfsbereitschaft für die Bewohner:innen kurzfristig neue Pflegeplätze besorgt und deren Umzüge organisiert. Freitagmittags hat der letzte Bewohner die Einrichtung in Selsingen verlassen.

 

„Besonderer Einzelfall“

 

Die gesamte Situation war für alle Betroffenen sehr belastend. „Mein Dank geht an alle, die mitgeholfen haben, die Versorgung aller Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb von nur zwei Tagen zu sichern und die den Betroffenen bei dem Umzug in eine andere Einrichtung zur Seite gestanden haben“, so die zuständige Dezernentin Imke Colshorn. „Die Art und Weise der Schließung dieses Heimes stellt einen besonderen Einzelfall dar, den wir als Heimaufsicht so noch nie erlebt haben.“

Der Landkreis werde jetzt die gesamte Situation in Ruhe aufarbeiten und auch ordnungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen gegenüber den Verantwortlichen prüfen.

Soll ein Heim geschlossen werden, sind die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Es wäre die Aufgabe des Betreibers gewesen, die Bewohner:innen anderweitig in geeigneten Einrichtungen unterzubringen. Bei ähnlichen Fällen in der Vergangenheit wurden die vorgeschriebenen Abläufe durch die Einrichtungen immer so eingehalten, wie vom Gesetzgeber gefordert.


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